PV-Anlagenmonteure

Glossar

Gewährleistung bei Solaranlagen

Gewährleistung heißt, dass der Betrieb für Mängel an seiner Arbeit haftet. Für eine fest aufs Dach montierte Solaranlage gilt nach der Rechtsprechung eine Frist von 5 Jahren ab der Abnahme.

Begriff
Gewährleistung bei Solaranlagen
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Davon zu trennen sind Garantien der Hersteller für Module, Wechselrichter oder Speicher. Sie gelten zusätzlich, oft länger, und richten sich an den Hersteller statt an den Betrieb.

Kaufen Sie nur Teile ohne Montage, etwa ein Balkonkraftwerk, beträgt die Frist 2 Jahre. Prüfen Sie Ihre Anlage vor Ablauf der Frist auf Funktion und Ertrag.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. BGH, Urteil vom 2. Juni 2016, VII ZR 348/13, Bundesgerichtshof, über dejure.org,
  3. Dauer der Gewährleistung, 2 oder 5 Jahre, Handwerkskammer zu Köln,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.