PV-Anlagenmonteure

Nutzungsbedingungen

Umfang und Grenzen der Angaben in diesem Verzeichnis.

Betreiber
MADE-WITH.AI LTD
Stand
12. September 2026

Zweck des Verzeichnisses

Dieses Verzeichnis führt öffentlich zugängliche Angaben zusammen und ordnet sie nach Ort und Leistung. Es vermittelt keine Aufträge, empfiehlt keinen Betrieb und prüft keine Qualifikation, soweit die Seite das nicht ausdrücklich ausweist.

Keine Gewähr für die Angaben

Die Angaben stammen aus fremden Quellen und können veraltet oder unvollständig sein. Verbindlich ist immer die Auskunft des Betriebs selbst. Fehlende Angaben bleiben leer, statt geschätzt zu werden.

Fehler melden Sie über das Kontaktformular. Wir korrigieren belegte Fehler und weisen den Stand der Daten auf jeder Seite aus.

Rechte an den Inhalten

Die Herkunft der Daten und ihre Lizenz nennt die Seite Quellen und Methodik. Eigene Texte, Aufbereitungen und Auswertungen dieses Verzeichnisses sind urheberrechtlich geschützt.

Notdienst-Einsätze

Ein akuter Notfall an einer Photovoltaikanlage ist selten: Anders als bei einem Stromausfall bleibt das Haus über das öffentliche Netz versorgt, auch wenn die Anlage selbst ausfällt. Dringlich wird ein Einsatz vor allem bei sichtbaren Schäden, etwa nach einem Sturm, oder bei Rauchentwicklung an Wechselrichter oder Verkabelung.

Für einen solchen Eilfall verlangen manche Betriebe deutlich höhere Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze. Aus anderen Notdienst-Gewerken wie dem Schlüsseldienst ist seit Jahren bekannt, dass Verbraucherzentralen vor überteuerten Preisen warnen. Lassen Sie sich den Preis vor Beginn der Arbeiten bestätigen, auch im Notfall.

Dieses Verzeichnis vermittelt keine Notdienst-Einsätze, verhandelt keine Preise und haftet nicht für das Angebot eines einzelnen Betriebs. Wirkt eine Forderung nach dem Einsatz überhöht, hilft die zuständige Verbraucherzentrale weiter. Auffällige Angebote melden Sie über das Kontaktformular.

Meister- und Sachkundenachweis

Für einen Teil der in diesem Verzeichnis geführten Gewerke schreibt die Handwerksordnung die Eintragung in die Handwerksrolle mit Meisterbrief oder einer gleichwertigen Ausübungsberechtigung vor, weil es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung handelt. Für andere Gewerke genügt die Anmeldung als zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B oder ein eigener Sachkundenachweis. Welche Regelung gilt, richtet sich nach dem einzelnen Gewerk.

Dieses Verzeichnis prüft die Eintragung in die Handwerksrolle, den Meisterbrief oder einen sonstigen Sachkundenachweis nicht selbst. Die Angaben stammen aus offenen Quellen und Registern, siehe Quellen und Methodik. Verbindlich ist der Nachweis, den der Betrieb auf Nachfrage vorlegt. Lassen Sie sich Meisterbrief, Ausübungsberechtigung oder Sachkundenachweis vor der Auftragserteilung zeigen.