Glossar
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der Kosten, kein fester Preis. Wird es deutlich teurer, muss der Betrieb Sie sofort informieren.
- Begriff
- Kostenvoranschlag
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Als deutliche Überschreitung sehen Gerichte meist Mehrkosten von 15 bis 20 Prozent an, eine feste Grenze gibt es nicht. Erfahren Sie davon, können Sie den Auftrag kündigen und zahlen nur, was schon erledigt ist.
Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel kostenlos. Geld darf der Betrieb dafür nur verlangen, wenn er das vorher gesagt hat.
Bei Solaranlagen entstehen Mehrkosten oft, wenn sich erst beim Aufbau zeigt, dass Dach oder Zählerschrank mehr Arbeit brauchen. Ein Termin vor Ort vor dem Angebot senkt dieses Risiko.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Kostenvoranschlag beim Werkvertrag, Stand 31. Juli 2024, Verbraucherinformationssystem Bayern,
- § 649 BGB, Kostenanschlag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Eintrag, der gar kein Elektro- oder Solarbetrieb ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.