Glossar
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
Seit dem 1. Januar 2023 zahlen Sie auf Kauf und Montage einer Solaranlage samt Speicher 0 Prozent Umsatzsteuer, wenn sie auf oder bei einem Wohnhaus steht. Bis 30 kWp gilt das ohne weiteren Nachweis.
- Begriff
- Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Der Satz gilt für Module, Wechselrichter, Speicher und alles, ohne das die Anlage nicht läuft, auch für einen später nachgerüsteten Speicher. Geräte wie eine Wallbox kosten weiter 19 Prozent.
Auf Ihrer Rechnung muss 0 Prozent Umsatzsteuer stehen. Eine größere Anlage auf einem Wohnhaus kann den Nullsteuersatz ebenfalls bekommen, Sie müssen die Voraussetzung dann aber belegen.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz, Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen, BMF-Schreiben vom 27. Februar 2023, Bundesministerium der Finanzen,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Eintrag, der gar kein Elektro- oder Solarbetrieb ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.