PV-Anlagenmonteure

Glossar

Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen

Seit dem 1. Januar 2023 zahlen Sie auf Kauf und Montage einer Solaranlage samt Speicher 0 Prozent Umsatzsteuer, wenn sie auf oder bei einem Wohnhaus steht. Bis 30 kWp gilt das ohne weiteren Nachweis.

Begriff
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Der Satz gilt für Module, Wechselrichter, Speicher und alles, ohne das die Anlage nicht läuft, auch für einen später nachgerüsteten Speicher. Geräte wie eine Wallbox kosten weiter 19 Prozent.

Auf Ihrer Rechnung muss 0 Prozent Umsatzsteuer stehen. Eine größere Anlage auf einem Wohnhaus kann den Nullsteuersatz ebenfalls bekommen, Sie müssen die Voraussetzung dann aber belegen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz, Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen, BMF-Schreiben vom 27. Februar 2023, Bundesministerium der Finanzen,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.