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Ratgeber

Balkonkraftwerk in der Mietwohnung, was der Vermieter darf

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Ihr Vermieter muss ein Balkonkraftwerk erlauben, wenn es ihm zuzumuten ist. Seit Oktober 2024 darf er nur noch ablehnen, wenn die Anlage für ihn unzumutbar wäre, nicht ohne Grund und nicht nur wegen der Optik. Fragen Sie schriftlich und vor dem Kauf. In der Eigentümergemeinschaft reicht die Mehrheit, über die Ausführung entscheidet die Versammlung.

Ablehnung nur noch bei Unzumutbarkeit seit
Oktober 2024
Bürgerliches Gesetzbuch und Verbraucherzentrale, Stand 24. Juli 2026
Erlaubte Leistung je Wohnung
800 Watt am Wechselrichter
Verbraucherzentrale, je Stromzähler, Stand 24. Juli 2026
Montagematerial je Modul
50 bis 100 Euro
Verbraucherzentrale, Stand 24. Juli 2026
Balkon eines Mehrfamilienhauses mit einem Solarmodul an der Brüstung, Blumenkästen und kleinem Bistrotisch.
Für die Montage außen am Balkon brauchen Mieter die Zustimmung des Vermieters. Bild: KI generiert.

Wann der Vermieter das Balkonkraftwerk erlauben muss

Ein Balkonkraftwerk heißt im Gesetz Steckersolargerät. Hängen Sie es außen an Ihre Wohnung, etwa an die Balkonbrüstung oder die Hauswand, brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Seit Oktober 2024 haben Sie aber einen Anspruch darauf. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm die Anlage auch unter Abwägung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist.

Eine Ablehnung ohne Begründung oder nur aus optischen Gründen ist nicht mehr zulässig. Auch eine Klausel im Mietvertrag, die Balkonkraftwerke verbietet, ändert daran nichts. Abweichungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.

Der Vermieter darf aber eine zusätzliche Sicherheit verlangen, ähnlich wie eine Kaution. Darauf können Sie sich im Gegenzug für die Erlaubnis einlassen.

Wann ein Vermieter ablehnen darf

Was unzumutbar ist, sagt das Gesetz nicht im Einzelnen. Im Streit entscheidet ein Gericht im Einzelfall. Klar ist: Die Optik allein reicht nicht. Ein Grund kann sein, dass Vorschriften des Denkmalschutzes oder des Baurechts entgegenstehen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Stadt nach.

Eine sichere Halterung nimmt dem Vermieter die häufigste Sorge. Ein Modul an der Brüstung fängt Wind, und es darf weder sich lösen noch herabfallen. Beschreiben Sie deshalb in Ihrer Anfrage genau, womit und wo Sie es befestigen. Was dabei wichtig ist, erklärt der Ratgeber zum Balkonkraftwerk sicher montieren.

So bitten Sie den Vermieter um Zustimmung

Fragen Sie schriftlich, bevor Sie das Gerät kaufen. So wissen Sie, ob der Vermieter Bedingungen stellt, zum Beispiel an die Halterung. Eine E-Mail genügt, ein Brief mit Kopie für Ihre Unterlagen ist sicherer.

  1. Nennen Sie das Gerät mit Zahl und Leistung der Module und der Leistung des Wechselrichters, höchstens 800 Watt.
  2. Beschreiben Sie den Ort, zum Beispiel außen an der Balkonbrüstung, und legen Sie ein Foto oder eine Skizze bei.
  3. Erklären Sie die Halterung und dass Sie die Montageanleitung des Herstellers einhalten.
  4. Sagen Sie zu, das Gerät bei Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden, und bieten Sie an, es beim Auszug abzubauen.
  5. Weisen Sie auf Ihren Anspruch auf Zustimmung hin und setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen.

Lehnt der Vermieter ohne nachvollziehbaren Grund ab oder antwortet er nicht, lassen Sie sich beim örtlichen Mieterverein oder der Verbraucherzentrale beraten. Montieren Sie nicht einfach ohne Zustimmung.

Balkonkraftwerk in der Eigentümergemeinschaft

Gehört Ihnen die Wohnung, entscheidet bei Veränderungen außen am Haus die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Auch hier sind Balkonkraftwerke seit Oktober 2024 bevorzugt. Jeder Eigentümer kann verlangen, dass die Gemeinschaft eine angemessene Anlage erlaubt. Für den Beschluss reicht die Mehrheit.

Ob Sie die Anlage bekommen, steht also fest. Die Versammlung darf aber beschließen, wie sie ausgeführt wird, etwa Ort, Farbe oder Halterung. Die Kosten tragen Sie selbst, dafür gehört Ihnen auch der Strom.

Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor der nächsten Eigentümerversammlung bei der Hausverwaltung. Fügen Sie dieselben Angaben bei wie bei einer Anfrage an den Vermieter. Vermieten Sie Ihre Wohnung, braucht Ihr Mieter zusätzlich Ihre Zustimmung.

Was nach der Zustimmung zu tun ist

  1. Bleiben Sie bei höchstens 800 Watt am Wechselrichter. In einem Mehrfamilienhaus mit eigenem Zähler je Wohnung gilt die Grenze für jede Wohnung.
  2. Stecken Sie das Gerät direkt in eine Steckdose, nie in eine Mehrfachsteckdose.
  3. Tragen Sie das Gerät innerhalb eines Monats ins Marktstammdatenregister ein, das Online-Register der Bundesnetzagentur. Beim Netzbetreiber müssen Sie es nicht melden.
  4. Melden Sie das Gerät bei Ihrer Hausrat- und Haftpflichtversicherung und heben Sie die Bestätigung auf.

Ziehen Sie um, nehmen Sie das Balkonkraftwerk einfach mit und ändern im Register den Standort. Was ein Balkonkraftwerk insgesamt darf und wann eine Dachanlage besser passt, steht im Ratgeber Balkonkraftwerk oder Dachanlage.

Häufige Fragen

Darf mein Vermieter das Balkonkraftwerk verbieten?

Nein, Ihr Vermieter darf das Balkonkraftwerk seit Oktober 2024 nur noch ablehnen, wenn es ihm nicht zuzumuten ist. Eine Ablehnung ohne Grund oder nur wegen der Optik ist nicht zulässig. Er darf aber eine zusätzliche Sicherheit verlangen.

Brauche ich für ein Balkonkraftwerk die Zustimmung des Vermieters?

Ja, für ein Balkonkraftwerk außen an Balkon oder Hauswand brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters. Sie haben aber einen Anspruch darauf. Fragen Sie schriftlich und vor dem Kauf.

Wie bekomme ich ein Balkonkraftwerk in der Eigentümergemeinschaft genehmigt?

Ein Balkonkraftwerk in der Eigentümergemeinschaft beantragen Sie bei der Hausverwaltung für die nächste Eigentümerversammlung. Jeder Eigentümer kann die Erlaubnis verlangen, für den Beschluss reicht die Mehrheit. Die Versammlung darf festlegen, wie die Anlage ausgeführt wird.

Wer zahlt das Balkonkraftwerk in der Eigentümergemeinschaft?

Das Balkonkraftwerk zahlt in der Eigentümergemeinschaft der Eigentümer, der es verlangt hat. Ihm gehört dafür auch der Strom. Die anderen Eigentümer zahlen nichts.

Muss ich das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

Nein, beim Netzbetreiber müssen Sie ein Balkonkraftwerk seit Mai 2024 nicht mehr melden. Es genügt der Eintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats. Der Netzbetreiber erfährt davon von der Bundesnetzagentur.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 554 BGB, bauliche Veränderungen durch den Mieter, auch für Steckersolargeräte, mit Sicherheit und Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 20 Wohnungseigentumsgesetz, bauliche Veränderungen, Anspruch auf Steckersolargeräte, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 21 Wohnungseigentumsgesetz, Kosten und Nutzungen bei baulichen Veränderungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Steckersolar, Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose, Zustimmung von Vermieter und WEG, Stand 24. Juli 2026, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Länder,
  5. Neue Gesetze und Normen für Steckersolar, was gilt heute, Stand 6. März 2026, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen,
  6. § 5 Marktstammdatenregisterverordnung, Registrierung innerhalb eines Monats, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.