Was ein Balkonkraftwerk darf
Ein Balkonkraftwerk heißt im Gesetz Steckersolargerät. Es besteht aus einem oder mehreren Modulen, einem kleinen Wechselrichter, der den Solarstrom in Haushaltsstrom umwandelt, und einem Kabel mit Stecker. Es darf auch an der Fassade, am Gartenzaun oder auf dem Garagendach hängen.
Zwei Zahlen begrenzen es. Die Module dürfen zusammen höchstens 2.000 Watt haben, der Wechselrichter darf höchstens 800 Watt ins Hausnetz abgeben. Die Grenzen gelten für alle Geräte an einem Stromzähler zusammen. Bleibt das Gerät darin, darf der Netzbetreiber keine weitere Anmeldung verlangen.
Für Balkonkraftwerke gelten die Pflichten großer Anlagen nicht. Der Netzbetreiber muss sie nicht aus der Ferne steuern können, und die Grenze von 60 Prozent für die Einspeisung gilt für sie nicht. Planen Sie später eine Dachanlage, zählt das Balkonkraftwerk nicht mit, weder bei der Vergütung noch bei den Steuergrenzen.
Balkonkraftwerk und Dachanlage im Vergleich
Die beiden Lösungen ergänzen sich eher, als dass sie sich ausschließen. Das Balkonkraftwerk deckt den Strom, den Ihr Haushalt ständig braucht, etwa für Kühlschrank und Router. Die Dachanlage deckt mehr, lädt einen Speicher und speist ein. Wer zur Miete wohnt, hat meist nur die erste Möglichkeit.
Ein Balkonkraftwerk mit zwei Modulen kostet 200 bis 300 Euro, lassen Sie es montieren, kommen 50 bis 100 Euro je Modul dazu. Eine Dachanlage um 10 kWp kostet 900 bis 1.500 Euro je kWp. Für eingespeisten Strom gibt es beim Balkonkraftwerk 0 Cent, bei einer neuen Dachanlage mit Start bis Ende 2026 7,70 Cent je Kilowattstunde.
| Merkmal | Balkonkraftwerk | Dachanlage |
|---|---|---|
| Leistung | bis 2.000 Watt Module, 800 Watt Wechselrichter | meist mehrere kWp |
| Anschluss | selbst einstecken | nur durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen Betrieb |
| Anmeldung | nur Marktstammdatenregister | Netzbetreiber und Marktstammdatenregister |
| Preis | 200 bis 300 Euro, Montage 50 bis 100 Euro je Modul | 900 bis 1.500 Euro je kWp |
| Geld für eingespeisten Strom | 0 Cent | 7,70 Cent je Kilowattstunde bis 10 kWp |
| Umsatzsteuer | 0 Prozent bei Modulen ab 300 Watt | 0 Prozent |
| Haftung für Mängel | 2 Jahre wie bei jedem Kauf | 5 Jahre ab Abnahme bei fester Montage |
| Umzug | kommt mit, Standort im Register ändern | bleibt am Haus |
Dass der Netzbetreiber den Überschuss eines Balkonkraftwerks ohne Bezahlung abnimmt, ist der Normalfall. Für so kleine Mengen lohnt eine Abrechnung nicht. Beim Balkonkraftwerk zählt deshalb nur der Strom, den Sie selbst verbrauchen.
So melden Sie ein Balkonkraftwerk an
Seit dem 16. Mai 2024 müssen Sie ein Balkonkraftwerk nicht mehr beim Netzbetreiber melden. Es genügt der Eintrag im Marktstammdatenregister, dem Online-Register der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber selbst, und das Formular fragt seit April 2024 nur noch wenige Angaben zum Gerät ab.
- Legen Sie im Marktstammdatenregister ein Benutzerkonto an und bestätigen Sie die E-Mail.
- Starten Sie auf der Startseite des Registers den Assistenten für Balkonkraftwerke.
- Tragen Sie den Standort ein. Hängt das Gerät an Ihrer Wohnung, ist das Ihre Adresse.
- Geben Sie den Tag an, an dem der Stecker zum ersten Mal steckte, dazu die Leistung der Module und des Wechselrichters in Watt.
- Tragen Sie die Zählernummer von Ihrer Stromrechnung ein. Sie wird nicht veröffentlicht.
- Laden Sie die Bestätigung herunter und legen Sie sie zu Ihren Unterlagen.
Den Eintrag erledigen Sie innerhalb eines Monats nach dem ersten Einstecken. Haben Sie einen Speicher dazu, fragt das Formular auch dessen Daten ab.
Welcher Stecker erlaubt ist und was mit dem Zähler passiert
Seit Dezember 2025 gibt es eine eigene Produktnorm für Balkonkraftwerke, die DIN VDE V 0126-95. Sie erlaubt den normalen Haushaltsstecker, den Schukostecker, für Geräte bis 960 Watt Modulleistung. Für bis zu 2.000 Watt braucht es eine besondere Energiesteckdose, die ein Elektriker setzt. Für Geräte, die schon laufen, gilt die Norm nicht rückwirkend.
Ein alter Zähler ohne Rücklaufsperre darf übergangsweise rückwärts laufen. Der Netzbetreiber muss ihn aber unverzüglich gegen einen Zähler tauschen, der beide Richtungen getrennt misst. Den Tausch müssen Sie nicht selbst beauftragen.
Achten Sie beim Kauf auf ein Gerät, das die neue Norm nennt, und auf 800 Watt am Wechselrichter. Mehr Leistung am Wechselrichter ist kein Schnäppchen, denn dann gelten die Regeln einer normalen Solaranlage. Dazu gehören die Anmeldung beim Netzbetreiber und der Anschluss durch einen eingetragenen Betrieb. Worauf Sie sonst achten, steht im Ratgeber zum Balkonkraftwerk kaufen.
Wann die Dachanlage sich rechnet und wann das Balkonkraftwerk reicht
Ein Balkonkraftwerk senkt Ihre Stromrechnung. Eine Dachanlage ist eine Anschaffung für 20 Jahre und mehr. Die Entscheidung hängt an drei Fragen: Dürfen Sie über das Dach bestimmen, wie viel Strom brauchen Sie, und wie lange bleiben Sie?
Dürfen Sie über das Dach bestimmen, als Eigentümer oder mit Beschluss der Eigentümer?
Brauchen Sie viel Strom, etwa für Wärmepumpe oder Elektroauto?
Dachanlage. Je mehr Solarstrom Sie selbst verbrauchen, desto mehr bringt sie.
Rechnen Sie eine kleine Dachanlage und ein Balkonkraftwerk gegen Ihren Verbrauch.
Haben Sie Balkon, Terrasse, Fassade oder Garten mit Sonne?
Balkonkraftwerk. Holen Sie die Erlaubnis ein und tragen Sie das Gerät innerhalb eines Monats ein.
Keine der beiden. Fragen Sie nach einer Bürgerenergieanlage in Ihrer Gegend.
Für das Balkonkraftwerk spricht auch ein Umzug. Sie nehmen es mit und ändern im Register nur den Standort. Eine Dachanlage bleibt am Haus.
Wie viel Ertrag die senkrechte Montage kostet
Balkonmodule hängen oft senkrecht, und das kostet Strom. An einer senkrechten Südfassade bringt eine Solaranlage nach Fraunhofer ISE rund 29 Prozent weniger im Jahr als auf einem Süddach mit 45 Grad Neigung. Für ein senkrecht hängendes Balkonkraftwerk nach Süden gilt dasselbe.
Der Verlust fällt vor allem im Sommer an, wenn ohnehin viel Strom übrig ist. Im Winter schwankt der Ertrag der senkrechten Fläche dagegen weniger stark. Für ein Gerät, das nur über den eigenen Verbrauch wirkt, ist das ein Vorteil.
Ein Modul mit 400 Watt liefert nach der Verbraucherzentrale etwa 280 Kilowattstunden im Jahr, und meist hat sich ein Gerät nach drei bis fünf Jahren bezahlt gemacht. Vergleichen Sie Angebote nicht nur über die Wattzahl. Ein Gerät an einer verschatteten Nordbrüstung bringt weniger als ein kleineres an einer freien Südwestwand.
Häufige Fragen
Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk haben?
Ein Balkonkraftwerk darf bis zu 2.000 Watt Modulleistung und 800 Watt am Wechselrichter haben, für alle Geräte an einem Zähler zusammen. Mit einem normalen Schukostecker sind nach der Produktnorm bis zu 960 Watt Modulleistung erlaubt. Für mehr braucht es eine besondere Energiesteckdose, die ein Elektriker setzt.
Muss ich ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?
Nein, ein Balkonkraftwerk müssen Sie seit dem 16. Mai 2024 nicht mehr beim Netzbetreiber melden. Der Eintrag im Marktstammdatenregister genügt, die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber selbst. Eine weitere Meldung darf der Netzbetreiber nicht verlangen.
Welche Angaben braucht der Eintrag eines Balkonkraftwerks ins Register?
Für den Eintrag eines Balkonkraftwerks brauchen Sie neben Ihren Daten den Standort, den Tag des ersten Einsteckens, die Leistung von Modulen und Wechselrichter und die Zählernummer. Erledigen Sie den Eintrag innerhalb eines Monats. Die Zählernummer wird nicht veröffentlicht.
Bekomme ich Geld für den Strom aus dem Balkonkraftwerk?
Nein, für den eingespeisten Strom eines Balkonkraftwerks gibt es im Normalfall kein Geld. Der Netzbetreiber nimmt den Überschuss ohne Bezahlung ab. Es lohnt sich deshalb nur über den Strom, den Sie selbst verbrauchen.
Darf mein alter Stromzähler mit Balkonkraftwerk rückwärts laufen?
Ja, ein alter Zähler ohne Rücklaufsperre darf mit einem Balkonkraftwerk übergangsweise rückwärts laufen. Der Netzbetreiber muss ihn aber unverzüglich gegen einen Zähler tauschen, der beide Richtungen misst. Den Tausch müssen Sie nicht selbst beauftragen.
Verhindert ein Balkonkraftwerk eine spätere Dachanlage?
Nein, ein Balkonkraftwerk zählt bei einer späteren Dachanlage nicht mit. Die Leistung der Dachanlage wird getrennt betrachtet, für die Vergütung genauso wie für die Steuergrenzen. Sie können also mit dem Balkonkraftwerk beginnen und später aufs Dach gehen.
