PV-Anlagenmonteure

Ratgeber

Mängel an der PV-Anlage, Gewährleistung und Ihre Rechte

Veröffentlicht am

Bei Mängeln an Ihrer Solaranlage verlangen Sie zuerst schriftlich Nachbesserung mit einer Frist. Bis dahin dürfen Sie in der Regel das Doppelte der Reparaturkosten vom Preis zurückhalten. Repariert der Betrieb nicht, dürfen Sie den Mangel auf seine Kosten beseitigen lassen, den Preis senken oder bei erheblichen Mängeln zurücktreten. Bei einer Dachanlage gilt das 5 Jahre ab Abnahme.

Frist für Mängel an der Dachanlage
5 Jahre ab Abnahme
Bundesgerichtshof, Urteil vom 2. Juni 2016, Stand 2. Juni 2016
Einbehalt bis zur Reparatur
in der Regel doppelte Reparaturkosten
Bürgerliches Gesetzbuch, Stand 1. Januar 2009
Frist beim Kauf ohne Montage
2 Jahre
Bürgerliches Gesetzbuch, etwa beim Balkonkraftwerk, Stand 1. Januar 2022
Nahaufnahme eines Solarmoduls mit gesprungenem Glas und einem losen Kabelstecker daneben.
Mängel melden Sie schriftlich mit Frist zur Nachbesserung. Bild: KI generiert.

Welche Rechte Sie bei Mängeln an der PV-Anlage haben

Mit dem Auftrag für eine Solaranlage schließen Sie einen Werkvertrag. Der Betrieb schuldet eine Anlage ohne Mängel. Ist sie mangelhaft, haben Sie gesetzliche Rechte, und zwar in einer festen Reihenfolge. Zuerst bekommt der Betrieb die Chance, den Mangel selbst zu beheben.

Ihre Rechte in der richtigen Reihenfolge
  1. 1. Nachbesserung verlangen

    Sie fordern den Betrieb schriftlich auf, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Kosten für Anfahrt, Arbeit und Material trägt er.

  2. 2. Selbst beseitigen lassen

    Lässt der Betrieb die Frist verstreichen, dürfen Sie einen anderen Betrieb beauftragen und die Kosten verlangen, auch als Vorschuss.

  3. 3. Preisnachlass oder Rücktritt

    Statt der Reparatur können Sie den Preis senken oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten.

  4. 4. Schadensersatz

    Ist Ihnen durch den Mangel ein Schaden entstanden, etwa entgangene Vergütung, können Sie Ersatz verlangen.

Vor der Abnahme sind Sie in der stärkeren Position

Bis zur Abnahme muss der Betrieb beweisen, dass seine Arbeit in Ordnung ist. Danach müssen Sie den Mangel beweisen. Prüfen Sie die Anlage deshalb vor der Unterschrift gründlich, am besten bei Sonne, damit Sie sehen, dass der Wechselrichter Strom meldet.

Wegen kleiner Mängel dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern, wegen wesentlicher schon. Kennen Sie einen Mangel und nehmen trotzdem ab, schreiben Sie ihn ins Protokoll und behalten Sie sich Ihre Rechte ausdrücklich vor. Sonst verlieren Sie die Rechte wegen dieses Mangels.

Geld zurückhalten, bis der Mangel behoben ist

Der Preis wird erst mit der Abnahme fällig. Hat die Anlage einen Mangel, dürfen Sie danach einen angemessenen Teil zurückhalten, bis der Betrieb ihn behoben hat. Angemessen ist in der Regel das Doppelte dessen, was die Reparatur kostet. Kostet die Reparatur 500 Euro, dürfen Sie also in der Regel 1.000 Euro zurückhalten.

Behalten Sie nicht mehr ein, als den Mangel betrifft, und zahlen Sie den Rest pünktlich. Lassen Sie sich die Höhe der Reparaturkosten im Zweifel von einem anderen Fachbetrieb schätzen.

Typische Mängel an Solaranlagen

Manche Mängel sehen Sie selbst, andere zeigt erst der Ertrag. Bringt die Anlage weniger Strom je kWp als geplant oder als ähnliche Anlagen in der Nachbarschaft, kann das viele Ursachen haben. Vergleichen Sie die Werte in der App des Wechselrichters regelmäßig.

  • Fehler bei der Planung oder ein Wechselrichter, der nicht zur Anlage passt
  • Fehler beim Anschluss an Steckern, Kontakten oder falsch gepolte Module
  • zu hohe Verluste in den Kabeln
  • lose Halterungen, beschädigte Ziegel oder ein undichtes Dach nach der Montage
  • fehlende Unterlagen wie Messprotokoll oder Inbetriebnahmeprotokoll

Ob ein geringerer Ertrag als versprochen ein Mangel ist, hängt davon ab, was im Vertrag steht. Eine unverbindliche Prognose im Prospekt ist etwas anderes als ein zugesicherter Ertrag. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten, bevor Sie Geld zurückhalten.

So setzen Sie Mängelrechte Schritt für Schritt durch

  1. Halten Sie den Mangel mit Fotos, Datum und Ertragsdaten aus der App fest.
  2. Schreiben Sie dem Betrieb per Einschreiben, welcher Mangel besteht, und setzen Sie eine Frist zur Nachbesserung, etwa 14 Tage.
  3. Behalten Sie bis zur Behebung einen angemessenen Teil des Preises zurück.
  4. Verstreicht die Frist, holen Sie ein Angebot eines anderen Betriebs ein und verlangen Sie die Kosten als Vorschuss.
  5. Lassen Sie sich bei größeren Beträgen von der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt beraten, bevor Sie zurücktreten oder den Preis senken.

Ist der Betrieb insolvent, melden Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter an. Viel bekommen Sie dort meist nicht. Garantien der Hersteller bleiben aber bestehen, wenden Sie sich bei defekten Modulen oder Wechselrichtern direkt an den Hersteller.

Wie Sie schon beim Vertrag vorbeugen, steht im Ratgeber zu Vertrag und Anzahlung beim Solarteur. Wann Sie die Anlage prüfen lassen sollten, erklärt der Ratgeber zur Wartung der Photovoltaikanlage.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Gewährleistung auf meine PV-Anlage?

Für eine fest auf dem Dach montierte PV-Anlage haben Sie nach der Rechtsprechung 5 Jahre ab Abnahme Gewährleistung. Kaufen Sie nur Teile ohne Montage, etwa ein Balkonkraftwerk, sind es 2 Jahre. Herstellergarantien können länger laufen.

Darf ich bei Mängeln an der Solaranlage Geld zurückhalten?

Ja, bei Mängeln an der Solaranlage dürfen Sie einen angemessenen Teil des Preises zurückhalten. Angemessen ist in der Regel das Doppelte der Reparaturkosten. Den Rest zahlen Sie pünktlich.

Was kann ich tun, wenn der Solarteur Mängel nicht behebt?

Behebt der Solarteur Mängel nicht innerhalb Ihrer Frist, dürfen Sie einen anderen Betrieb beauftragen und die Kosten verlangen. Sie können auch den Preis senken oder bei erheblichen Mängeln zurücktreten. Lassen Sie sich vorher beraten.

Darf ich die Abnahme der Solaranlage verweigern?

Ja, wegen wesentlicher Mängel dürfen Sie die Abnahme der Solaranlage verweigern, wegen kleiner Mängel nicht. Nennen Sie die Mängel schriftlich. Bekannte Mängel, die Sie bei der Abnahme hinnehmen, schreiben Sie mit Vorbehalt ins Protokoll.

Was passiert mit der Gewährleistung, wenn der Solarteur insolvent ist?

Ist der Solarteur insolvent, melden Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter an, meist mit wenig Erfolg. Herstellergarantien für Module, Wechselrichter oder Speicher bleiben bestehen. Wenden Sie sich dann direkt an den Hersteller.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 634 BGB, Rechte des Bestellers bei Mängeln, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 635 BGB, Nacherfüllung auf Kosten des Unternehmers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 637 BGB, Selbstvornahme mit Vorschuss, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 638 BGB, Minderung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 640 BGB, Abnahme, Abnahme nach Fristablauf und Vorbehalt bekannter Mängel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 641 BGB, Fälligkeit bei Abnahme und Einbehalt in der Regel des Doppelten der Mängelbeseitigungskosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 632a BGB, Beweislast bis zur Abnahme beim Unternehmer, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. BGH, Urteil vom 2. Juni 2016, VII ZR 348/13, fünf Jahre Verjährung für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, Bundesgerichtshof, über dejure.org,
  10. § 438 BGB, Verjährung der Mängelansprüche beim Kauf, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Photovoltaik, Wartung und Entsorgung, Ursachen sinkender Erträge, co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH,
  12. Wenn eine Firma insolvent wird, das sind Ihre Rechte, Stand 26. Februar 2025, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Länder,
  13. Photovoltaik, was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist, Abschnitt Gewährleistung, Stand 26. August 2026, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Länder,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Eintrag, der gar kein Elektro- oder Solarbetrieb ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.