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Ratgeber

Anzahlung beim Solarteur, was im Vertrag stehen muss

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Eine hohe Anzahlung müssen Sie einem Solarteur nicht leisten. Nach dem Gesetz wird der Preis erst bei der Abnahme fällig, Teilzahlungen gibt es nur für erbrachte Leistungen. Die Verbraucherzentralen raten, Vorkasse zu vermeiden. Vereinbaren Sie Teilzahlungen nach Baufortschritt mit festen Terminen und zahlen Sie den Rest erst nach einem störungsfreien Probebetrieb.

Gesetzliche Pflicht zur Anzahlung
keine, Preis fällig bei Abnahme
Bürgerliches Gesetzbuch, Stand 1. Januar 2009
Frist zur Leistung bei Verzögerung
14 Tage per Einschreiben
Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 14. Februar 2025
Widerruf eines Vertrags von der Haustür
14 Tage
Bürgerliches Gesetzbuch, Stand 28. Mai 2022
Schreibtisch mit leerem Blatt, Stift, Taschenrechner und Schlüsselbund, durch das Fenster ein Dach mit Solarmodulen.
Der Preis wird erst mit der Abnahme fällig, hohe Vorkasse ist riskant. Bild: KI generiert.

Wann Sie den Solarteur bezahlen müssen

Mit dem Auftrag für eine Solaranlage schließen Sie einen Werkvertrag. Nach dem Gesetz zahlen Sie den Preis, wenn die Anlage fertig ist und Sie sie abgenommen haben. Eine Pflicht zur Anzahlung vor Baubeginn kennt das Gesetz nicht. Sie entsteht nur, wenn Sie sie im Vertrag vereinbaren.

Teilzahlungen darf der Betrieb nur in Höhe dessen verlangen, was er schon geleistet hat. Er muss sie mit einer Aufstellung belegen. Für Module und Teile, die auf Ihrem Grundstück angeliefert sind, gilt das nur, wenn Sie Eigentum daran bekommen oder der Betrieb eine Sicherheit stellt, etwa eine Bankbürgschaft.

Warum eine hohe Anzahlung riskant ist

Geht ein Betrieb pleite, nachdem Sie angezahlt haben, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob er den Auftrag noch ausführt. Lehnt er ab, können Sie Ihr Geld nur noch zur Insolvenztabelle anmelden. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kommt dabei meist nur ein sehr bescheidener Teil zurück.

Auch ohne Pleite gibt es Ärger. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete im Februar 2025 von Kunden, die eine hohe Anzahlung geleistet hatten, deren Anlage aber lange nicht oder nur unvollständig geliefert und montiert wurde. Wer schon bezahlt hat, hat kaum noch ein Druckmittel.

So sieht ein sicherer Zahlungsplan aus

Ist eine Zahlung vorab nicht zu vermeiden, vereinbaren Sie schriftlich feste Termine für Lieferung und Montage. Koppeln Sie jede Teilzahlung an einen sichtbaren Fortschritt. Den Rest zahlen Sie nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen erst nach einem störungsfreien Probebetrieb der ganzen Anlage.

Zahlungsplan nach Baufortschritt
  1. Lieferung

    Eine erste Teilzahlung erst, wenn Module, Wechselrichter und Gestell auf Ihrem Grundstück liegen und Ihnen gehören oder der Betrieb eine Bankbürgschaft stellt.

  2. Montage

    Eine zweite Teilzahlung, wenn die Anlage montiert und angeschlossen ist.

  3. Abnahme und Probebetrieb

    Der Rest, wenn Sie die Anlage abgenommen haben und sie störungsfrei Strom liefert.

Halten Sie im Vertrag auch fest, was passiert, wenn ein Termin platzt. Verzögert sich die Arbeit, fordern Sie den Betrieb per Einschreiben auf, innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Bleibt er untätig, lassen Sie den Fall rechtlich prüfen.

Was sonst in den Vertrag mit dem Solarteur gehört

  • Leistung der Anlage in kWp und jedes Teil mit Hersteller und Typ
  • alle Leistungen mit Einzelpreisen, auch Gerüst, Anschluss, Inbetriebnahme und Dokumentation
  • ob der Umbau des Zählerschranks enthalten ist
  • 0 Prozent Umsatzsteuer
  • feste Termine für Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
  • wer die Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister anmeldet
  • die Garantiebedingungen für Module, Wechselrichter und Speicher
  • der Zahlungsplan nach Baufortschritt

Lesen Sie den Vertrag in Ruhe zu Hause. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Bei größeren Beträgen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale, Angebote zu vergleichen. Verweist der Vertrag auf Bedingungen wie die VOB/B, lassen Sie sich erklären, was davon für Sie gilt.

Haben Sie den Vertrag an der Haustür oder am Telefon geschlossen, können Sie ihn meist 14 Tage lang widerrufen. Wie das geht, steht im Ratgeber zu unseriösen Solaranbietern. Den ganzen Weg zur fertigen Anlage zeigt der Ratgeber zum Solarteur beauftragen.

Häufige Fragen

Wie viel Anzahlung ist bei einer Solaranlage üblich?

Eine Anzahlung für eine Solaranlage ist gesetzlich nicht vorgesehen, der Preis wird bei der Abnahme fällig. Die Verbraucherzentralen raten, Vorkasse zu vermeiden. Verlangt der Betrieb eine Zahlung vorab, vereinbaren Sie Teilzahlungen nach Baufortschritt mit festen Terminen.

Muss ich die Solaranlage vor der Montage bezahlen?

Nein, vor der Montage müssen Sie die Solaranlage nicht bezahlen, außer Sie haben es vereinbart. Für angelieferte Module darf der Betrieb nur eine Teilzahlung verlangen, wenn Sie Eigentum daran bekommen oder er eine Sicherheit stellt. Den Rest zahlen Sie nach Abnahme.

Was passiert mit meiner Anzahlung, wenn der Solarteur insolvent wird?

Wird der Solarteur insolvent, können Sie Ihre Anzahlung meist nur zur Insolvenztabelle anmelden. Zurück kommt nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale oft nur ein kleiner Teil. Deshalb ist eine hohe Anzahlung riskant.

Was tun, wenn der Solarteur nach der Anzahlung nicht liefert?

Liefert der Solarteur nach der Anzahlung nicht, fordern Sie ihn per Einschreiben auf, innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Bleibt er untätig, lassen Sie den Fall rechtlich prüfen. Die Verbraucherzentrale berät dazu.

Wann zahle ich die Schlussrate für die Solaranlage?

Die Schlussrate für die Solaranlage zahlen Sie nach der Abnahme. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, sie erst nach einem störungsfreien Probebetrieb der ganzen Anlage zu zahlen. Bei Mängeln dürfen Sie einen angemessenen Teil zurückhalten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 641 BGB, Fälligkeit der Vergütung bei Abnahme, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 632a BGB, Abschlagszahlungen nur für erbrachte Leistungen, angelieferte Bauteile nur gegen Eigentum oder Sicherheit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 355 BGB, Widerrufsfrist von 14 Tagen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Pressemitteilung zu Haustürgeschäften, hohen Vorauszahlungen und Zahlungsplänen bei Solaranlagen, 14. Februar 2025, Verbraucherzentrale Niedersachsen,
  5. Wenn eine Firma insolvent wird, das sind Ihre Rechte, Vorkasse und Zug um Zug, Stand 26. Februar 2025, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Länder,
  6. Checkliste, Vergleich von Photovoltaik-Angeboten, Vollständigkeit und Zahlungsbedingungen, Juli 2024, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen,
  7. Photovoltaik, was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist, keine Vorschüsse für nicht erbrachte Leistungen, Stand 26. August 2026, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Länder,
  8. Verträge an der Haustür, das sind Ihre Rechte, Stand 30. Januar 2024, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Länder,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.