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Ratgeber

Unseriöse Solaranbieter erkennen und Vertrag widerrufen

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Unseriöse Solaranbieter erkennen Sie an unerwünschten Anrufen, Besuchen ohne Termin, Druck zur schnellen Unterschrift und hoher Vorkasse. Brechen Sie solche Gespräche ab und lassen Sie niemanden ohne Termin ins Haus. Haben Sie an der Haustür oder am Telefon unterschrieben, können Sie den Vertrag 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen, am besten per Einschreiben.

Widerruf bei Haustür und Telefon
14 Tage
Bürgerliches Gesetzbuch, Stand 28. Mai 2022
Widerruf ohne Belehrung möglich bis
12 Monate und 14 Tage
Bürgerliches Gesetzbuch und Verbraucherzentrale, Stand 30. Januar 2024
Realistische Strompreissteigerung im Jahr
höchstens 3 Prozent
Verbraucherzentrale NRW, Checkliste Angebote, Stand 1. Juli 2024
Haustür mit einem leeren Faltblatt im Briefkasten, auf dem Nachbardach Solarmodule.
Verträge von der Haustür lassen sich meist 14 Tage lang widerrufen. Bild: KI generiert.

Woran Sie unseriöse Solaranbieter erkennen

Die Verbraucherzentralen berichten seit Jahren von unseriösen Anbietern, die per Telefon, Flyer oder an der Haustür Solaranlagen verkaufen. Eine Anlage kostet viele Tausend Euro. Wer Sie dabei zu einer schnellen Entscheidung drängt, will vor allem eines: dass Sie nicht vergleichen.

  • Jemand ruft an, ohne dass Sie Ihre Zustimmung gegeben haben, und fragt gleich nach einem Termin für einen Besuch.
  • Am Telefon werden persönliche Daten abgefragt oder wann Sie zu Hause sind.
  • Ein Vertreter klingelt ohne Termin und lässt Sie ein Formular unterschreiben, das angeblich nur eine unverbindliche Anfrage ist.
  • Der Anbieter verlangt eine hohe Anzahlung, bevor irgendetwas geliefert ist.
  • Die Wirtschaftlichkeitsrechnung setzt einen Strompreis an, der jedes Jahr um mehr als 3 Prozent steigt.
  • Es wird mit Förderungen geworben, die es so nicht gibt, oder mit Unabhängigkeit vom Strompreis, obwohl aller Strom ins Netz gehen soll.
  • Das Angebot kommt ohne Termin vor Ort, als Standardpaket für jedes Dach.

Unerwünschte Anrufe und Besuche abwehren

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnte im März 2024 vor Anrufern, die sich als Firma ausgaben, die es im Handelsregister nicht gibt. Sie fragten nicht nach Interesse, sondern gleich nach einem Termin. Hinter solchen Anrufen können Verkäufer stecken, aber auch Täter, die ausforschen, wann ein Haus leer steht.

  1. Beenden Sie ein Werbegespräch am Telefon, das Ihnen unseriös vorkommt, sofort.
  2. Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten preis.
  3. Lehnen Sie Beratungstermine ab, die Sie nicht selbst bei einem Fachbetrieb vereinbart haben.
  4. Lassen Sie niemanden ohne Termin ins Haus.
  5. Melden Sie unerwünschte Werbeanrufe über das Online-Formular der Bundesnetzagentur. Sie kann Rufnummern abschalten und Bußgelder verhängen.

Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Eine Investition von mehreren Tausend Euro gehört gründlich geprüft, mit mehreren Angeboten im Vergleich.

Einen Solarvertrag von der Haustür widerrufen

Haben Sie einen Vertrag an der Haustür, bei sich zu Hause oder am Telefon geschlossen, ist er zwar wirksam. Sie können ihn aber in der Regel widerrufen und sind dann nicht mehr daran gebunden. Dafür haben Sie 14 Tage Zeit. Eine Begründung brauchen Sie nicht.

Die Frist beginnt meist mit dem Vertragsschluss, bei einem reinen Kauf von Waren erst mit der Lieferung. Hat der Anbieter Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.

  1. Schreiben Sie der Firma einen Brief oder eine E-Mail, dass Sie den Vertrag widerrufen.
  2. Schicken Sie den Brief als Einschreiben, damit Sie den Zugang beweisen können.
  3. Für die Frist zählt der Tag, an dem Sie den Widerruf abschicken.
  4. Glauben Sie, nur eine Anfrage unterschrieben zu haben, verlangen Sie einen Nachweis des Vertrags und widerrufen Sie vorsorglich.

Wenn Sie schon gezahlt haben und nichts passiert

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete im Februar 2025 von Kunden, die eine hohe Anzahlung geleistet hatten, deren Anlage aber lange nicht oder nur unvollständig kam. Ihr Rat: Fordern Sie den Anbieter per Einschreiben auf, die vereinbarte Leistung innerhalb von 14 Tagen zu erbringen. Bleibt er untätig, lassen Sie den Fall dringend rechtlich prüfen.

Die Energierechtsberatung der Verbraucherzentralen hilft dabei. Geht der Anbieter pleite, können Sie Ihre Anzahlung meist nur noch beim Insolvenzverwalter anmelden. Wie Sie das Risiko schon im Vertrag klein halten, steht im Ratgeber zu Vertrag und Anzahlung beim Solarteur.

So finden Sie stattdessen einen seriösen Betrieb

Suchen Sie selbst nach Betrieben in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie den Termin aus eigenem Antrieb. Holen Sie mehrere Angebote ein, jeweils nach einem Blick aufs Dach. Ein seriöser Betrieb lässt Ihnen Zeit, das Angebot zu prüfen, und verlangt keine hohe Vorkasse.

Fragen Sie, bei welchem Netzbetreiber der Betrieb als Installateur eingetragen ist, und lassen Sie sich Referenzen aus Ihrer Gegend geben. Wie Sie das prüfen, erklärt der Ratgeber, woran Sie einen qualifizierten Solarteur erkennen. Die Verbraucherzentralen vergleichen auf Wunsch auch Angebote für Sie.

Häufige Fragen

Kann ich einen Solarvertrag von der Haustür widerrufen?

Ja, einen Solarvertrag von der Haustür können Sie in der Regel 14 Tage lang widerrufen, ohne Begründung. Schreiben Sie der Firma einen Brief oder eine E-Mail, am besten als Einschreiben. Ohne ordnungsgemäße Belehrung haben Sie bis zu 12 Monate und 14 Tage Zeit.

Woran erkenne ich einen unseriösen Solaranbieter?

Einen unseriösen Solaranbieter erkennen Sie an unerwünschten Anrufen, Besuchen ohne Termin und Druck zur schnellen Unterschrift. Weitere Zeichen sind hohe Vorkasse und Rechnungen mit stark steigenden Strompreisen. Ein Angebot ohne Blick aufs Dach ist ebenfalls ein Warnsignal.

Was tun bei unerwünschten Anrufen wegen einer Solaranlage?

Bei unerwünschten Anrufen wegen einer Solaranlage beenden Sie das Gespräch und geben keine Daten preis. Lehnen Sie Termine ab, die Sie nicht selbst vereinbart haben. Melden Sie den Anruf über das Online-Formular der Bundesnetzagentur.

Wann beginnt die Widerrufsfrist bei einer Solaranlage?

Die Widerrufsfrist bei einer Solaranlage beginnt meist mit dem Vertragsschluss, bei einem reinen Warenkauf mit der Lieferung. Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt sie nicht, das Recht erlischt dann spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Für die Frist zählt das Absenden des Widerrufs.

Was kann ich tun, wenn der Solaranbieter nach der Anzahlung nicht liefert?

Liefert der Solaranbieter nach der Anzahlung nicht, setzen Sie ihm per Einschreiben eine Frist von 14 Tagen. Bleibt er untätig, lassen Sie den Fall rechtlich prüfen, etwa bei der Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale. Bei einer Pleite bleibt meist nur die Anmeldung beim Insolvenzverwalter.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 312b BGB, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 312g BGB, Widerrufsrecht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 355 BGB, Widerruf ohne Begründung, Frist 14 Tage, rechtzeitige Absendung genügt, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 356 BGB, Beginn der Widerrufsfrist und Erlöschen nach 12 Monaten und 14 Tagen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 357a BGB, Wertersatz bei vorzeitigem Beginn auf Verlangen des Verbrauchers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Verträge an der Haustür, das sind Ihre Rechte, Stand 30. Januar 2024, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Länder,
  7. Seltsame Anrufe der Firma Solar Check, Verbraucherzentrale warnt vor neuer Masche, 22. März 2024, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz,
  8. Unseriöse Werbung für Photovoltaikanlagen, 17. September 2021, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz,
  9. Pressemitteilung zu untergeschobenen Verträgen und hohen Vorauszahlungen bei Solaranlagen, 14. Februar 2025, Verbraucherzentrale Niedersachsen,
  10. Irreführende Werbeaussagen zum Kauf und Bau von Photovoltaikanlagen, LG Dortmund vom 15. März 2012, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Länder,
  11. Checkliste, Vergleich von Photovoltaik-Angeboten, Wirtschaftlichkeitsrechnung und Vorkasse, Juli 2024, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.