PV-Anlagenmonteure

Ratgeber

Solarteur finden und Qualifikation prüfen

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Einen qualifizierten Solarteur erkennen Sie zuerst daran, dass Ihr Netzbetreiber ihn in seinem Installateurverzeichnis führt. Nur dann darf der Betrieb Ihre Anlage ans Netz anschließen. Fragen Sie außerdem nach dem Eintrag in der Handwerksrolle, nach Referenzen in Ihrer Nähe und nach einem festen Termin für die Abnahme.

Haftung für Mängel an der Dachanlage
5 Jahre ab Abnahme
Bundesgerichtshof, Urteil vom 2. Juni 2016, Stand 2. Juni 2016
Antwortfrist des Netzbetreibers bis 30 kW
1 Monat
Erneuerbare-Energien-Gesetz, Stand 1. Januar 2025
Strafe ohne Eintrag ins Register
10 Euro je kW und Monat
Erneuerbare-Energien-Gesetz, Stand 1. Januar 2023
Geöffneter Werkzeugkoffer eines Elektrikers mit isolierten Schraubendrehern und Messgerät, dahinter neue Solarmodule an der Wand.
Den Anschluss ans Netz macht nur ein eingetragener Elektrobetrieb. Bild: KI generiert.

Wer eine Solaranlage ans Netz anschließen darf

Module aufs Dach schrauben darf jeder Betrieb. Den elektrischen Anschluss im Haus darf aber nur ein Elektrobetrieb machen, den ein Netzbetreiber in sein Installateurverzeichnis eingetragen hat. Der Netzbetreiber prüft dafür die fachliche Qualifikation. Das gilt für alles hinter der Hausanschlusssicherung, also für Zählerschrank, Leitungen und Wechselrichter.

Die Hausanschlusssicherung ist die Stelle, an der das öffentliche Netz endet und Ihre Hausleitungen beginnen. Deshalb gibt es Anbieter, die nur montieren und für den Anschluss einen eingetragenen Elektrobetrieb dazuholen.

Dazu kommt das Handwerksrecht. Das Elektrohandwerk ist zulassungspflichtig, einen solchen Betrieb darf nur führen, wer in der Handwerksrolle steht. Diese Liste führt die Handwerkskammer Ihrer Region.

Welche Nachweise ein Solarteur vorlegen kann

Im ersten Gespräch fallen viele Begriffe. Der Meisterbrief sagt etwas über den Inhaber, die Eintragung beim Netzbetreiber über die Erlaubnis zum Anschluss und eine Herstellerschulung über die Kenntnis eines Produkts. Nur die Eintragung beim Netzbetreiber ist Voraussetzung dafür, dass Ihre Anlage ans Netz darf.

Nachweise eines Solarteurs und was sie zeigen.
NachweisWas er zeigtNötig für den Anschluss?
Eintrag im Installateurverzeichnis des NetzbetreibersDer Netzbetreiber hat die Qualifikation geprüftJa
Eintrag in der HandwerksrolleDer Betrieb darf das Elektrohandwerk ausübenMeist Grundlage der Eintragung
Meisterbrief im ElektrohandwerkQualifikation der leitenden PersonNein, aber übliche Grundlage
Schulung zu den Anschlussregeln des NetzbetreibersKennt die Regeln für den AnschlussNein, das legt der Netzbetreiber fest
Zertifikat eines HerstellersKennt Module oder Wechselrichter dieses HerstellersNein
Mitglied der Elektro-InnungFreiwilliger Verband, oft mit SchlichtungsstelleNein

Fragen Sie nach der Eintragung bei dem Netzbetreiber, der Ihr Haus versorgt. Ein Betrieb kann bei mehreren Netzbetreibern eingetragen sein. Die Antwort kostet ihn einen Satz und Sie eine Frage.

Darf dieser Betrieb Ihre Anlage anschließen?

Ist der Betrieb beim Netzbetreiber Ihres Hauses als Installateur eingetragen?

Ja

Macht derselbe Betrieb auch den Anschluss und nicht nur die Montage?

Ja

Alles aus einer Hand. Lassen Sie sich Eintragung und Handwerksrollennummer ins Angebot schreiben.

Nein

Klären Sie schriftlich, wer anschließt, wer das Messprotokoll ausstellt und wer bei einem Mangel haftet.

Nein

Lässt der Betrieb den Anschluss von einem eingetragenen Partner machen?

Ja

Lassen Sie sich Namen und Eintragung des Partners nennen, bevor Sie unterschreiben.

Nein

Beauftragen Sie den Betrieb nicht. Ohne Eintragung darf er die Anlage nicht anschließen.

10 Fragen für das erste Gespräch mit dem Solarteur

Mit diesen zehn Fragen erfahren Sie im ersten Gespräch, ob der Betrieb Ihr Dach angesehen und die Anlage durchgerechnet hat. Weicht er bei mehreren aus, fragen Sie nach oder holen Sie ein zweites Angebot ein.

  • Bei welchem Netzbetreiber sind Sie als Installateur eingetragen?
  • Wer macht den elektrischen Anschluss, Ihr Betrieb oder ein Partner, und wie heißt der Partner?
  • Trägt mein Dach das Gewicht von Modulen, Gestell und Schnee, und wer prüft das?
  • Welchen Schatten haben Sie auf meinem Dach gesehen, und was kostet er an Ertrag?
  • Welcher Wechselrichter ist vorgesehen, und wie lange gilt seine Garantie?
  • Welche Leistung tragen Sie ins Marktstammdatenregister ein, und wer übernimmt die Registrierung?
  • Bleibt die Anlage bei höchstens 30 kWp, und was ändert sich bei mehr für Steuer und Anschluss?
  • Wie lange steht das Gerüst, und was kostet jede weitere Woche?
  • Wann ist die Abnahme, und bekomme ich Messprotokoll und Unterlagen am selben Tag?
  • Wie erreiche ich Sie bei einer Störung, und wie schnell kommen Sie?

Die letzte Frage zählt vor allem im Sommer. Fällt der Wechselrichter aus, läuft Ihr Haus zwar mit Strom aus dem Netz weiter, aber jede Woche ohne Ertrag kostet Geld. Was eine Anlage an Pflege braucht, erklärt der Ratgeber zur Wartung der Photovoltaikanlage.

So prüfen Sie einen Solarteur in 6 Schritten

  1. Fragen Sie den Netzbetreiber Ihres Hauses, ob der Betrieb in seinem Installateurverzeichnis steht. Die Auskunft kostet nichts.
  2. Lassen Sie sich die Nummer in der Handwerksrolle geben und fragen Sie bei der Handwerkskammer nach, in deren Bezirk der Betrieb sitzt.
  3. Verlangen Sie zwei Referenzen aus Ihrer Gegend mit einer ähnlich großen Anlage und rufen Sie dort an.
  4. Prüfen Sie, ob das Angebot ohne Umsatzsteuer gerechnet ist und die Erklärung beiliegt, dass Sie die Anlage betreiben.
  5. Vergleichen Sie, was im Angebot enthalten ist, nicht nur die Endsumme.
  6. Halten Sie den Termin der Abnahme im Vertrag fest, zusammen mit der Übergabe aller Unterlagen.

Prüfsiegel und Bewertungen auf Vermittlungsportalen ersetzen keinen dieser Schritte. Ein Siegel sagt nichts darüber, ob der Betrieb ans Netz anschließen darf. Die Eintragung beim Netzbetreiber dagegen hat eine unabhängige Stelle geprüft.

Die Abnahme sichert Ihre Rechte

Mit der Abnahme bestätigen Sie, dass die Anlage im Wesentlichen fertig ist. Ab diesem Tag läuft die Frist, in der der Betrieb für Mängel haftet. Für eine fest aufs Dach montierte Anlage sind das nach der Rechtsprechung 5 Jahre. Halten Sie den Termin deshalb schon im Vertrag fest.

Fordert der Betrieb Sie mit einer Frist zur Abnahme auf und Sie sehen noch Mängel, antworten Sie schriftlich und nennen Sie die Mängel. Wer schweigt, hat die Anlage nach Ablauf der Frist abgenommen, wenn der Betrieb darauf schriftlich hingewiesen hat. Wie Sie Mängel durchsetzen, erklärt der Ratgeber zu Mängeln an der PV-Anlage.

  • Datenblätter von Modulen, Wechselrichter und Speicher
  • Schaltplan der Anlage
  • Messprotokoll mit den elektrischen Prüfungen
  • Inbetriebnahmeprotokoll mit Datum
  • Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister

Häufige Fragen

Darf jeder Elektriker eine Solaranlage anschließen?

Nein, eine Solaranlage darf nur ein Elektrobetrieb anschließen, den ein Netzbetreiber in sein Installateurverzeichnis eingetragen hat. Der Netzbetreiber prüft dafür die Qualifikation. Das Montieren der Module auf dem Dach fällt nicht unter diese Regel.

Braucht ein Solarteur einen Meisterbrief?

Ein Solarteur braucht für den Elektroanschluss einen Betrieb, der in der Handwerksrolle steht. Dafür verlangt die Handwerkskammer in der Regel einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation der leitenden Person. Für den Anschluss ans Netz zählt zusätzlich die Eintragung beim Netzbetreiber.

Wie finde ich heraus, ob ein Solarteur beim Netzbetreiber eingetragen ist?

Ob ein Solarteur eingetragen ist, sagt Ihnen der Netzbetreiber, der Ihr Haus versorgt. Seinen Namen finden Sie auf der Stromrechnung. Ein bundesweites Verzeichnis gibt es nicht, jeder Netzbetreiber führt sein eigenes.

Wie lange haftet ein Solarteur für Mängel an der Solaranlage?

Für eine fest aufs Dach montierte Solaranlage haftet der Solarteur nach der Rechtsprechung 5 Jahre ab der Abnahme. Herstellergarantien auf Module und Wechselrichter laufen daneben und haben eigene Bedingungen. Ein Abnahmeprotokoll mit Datum sichert den Beginn der Frist.

Was passiert, wenn ich die Abnahme der Solaranlage nicht erkläre?

Setzt der Betrieb eine Frist zur Abnahme und Sie nennen keinen Mangel, gilt die Solaranlage danach als abgenommen. Bei Privatkunden gilt das nur, wenn der Betrieb Sie schriftlich auf diese Folge hingewiesen hat. Antworten Sie deshalb immer schriftlich.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 13 Niederspannungsanschlussverordnung, elektrische Anlage und Installateurverzeichnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 1 Handwerksordnung, Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Anlage A zur Handwerksordnung, Nummer 25 Elektrotechniker, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 640 BGB, Abnahme, mit dem Hinweis an Verbraucher, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. BGH, Urteil vom 2. Juni 2016, VII ZR 348/13, fünf Jahre Verjährung für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, dejure.org,
  7. Mängelverjährung bei Aufdach-Photovoltaikanlagen, zum Urteil des OLG Schleswig vom 1. Februar 2023, BBIK Rechtsanwälte,
  8. § 8 EEG, Anschluss, mit der Antwortfrist für Anlagen bis 30 Kilowatt, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 52 EEG, Zahlungen bei fehlender Registrierung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Eintrag, der gar kein Elektro- oder Solarbetrieb ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.