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Ratgeber

Solarteur beauftragen, vom Angebot bis zur Abnahme

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Einen Solarteur beauftragen Sie in fünf Schritten. Klären Sie Dach und Verbrauch und holen Sie mehrere Angebote nach einem Termin vor Ort ein. Schließen Sie einen Vertrag ohne hohe Vorkasse, lassen Sie die Anlage bauen und anmelden und nehmen Sie sie schriftlich ab. Ab der Abnahme haftet der Betrieb 5 Jahre für Mängel. Förderung beantragen Sie vor der Unterschrift.

Haftung für Mängel an der Anlage
5 Jahre ab Abnahme
Verbraucherzentrale, Stand 26. August 2026
Eintrag ins Marktstammdatenregister
innerhalb 1 Monats
Marktstammdatenregisterverordnung, Stand 1. Januar 2025
Prüfung durch eine Fachperson spätestens alle
5 Jahre
Verbraucherzentrale, Stand 26. August 2026
Einfamilienhaus mit Gerüst an der Traufe, neuen Montageschienen und den ersten Solarmodulen auf dem Ziegeldach.
Zwischen Angebot und erstem Strom liegen fünf Schritte. Bild: KI generiert.

Die fünf Schritte, um einen Solarteur zu beauftragen

Zwischen der ersten Idee und dem ersten Strom vom Dach liegen mehrere Stationen. An jeder können Sie Geld sparen oder verlieren. Die folgende Übersicht zeigt, was in welcher Reihenfolge passiert und wer dafür zuständig ist.

Vom ersten Gespräch bis zum ersten Strom
  1. 1. Vorbereiten

    Sie klären Verbrauch, Pläne für Wärmepumpe oder Elektroauto, den Zustand des Dachs und mögliche Förderung.

  2. 2. Angebote einholen

    Mehrere Betriebe sehen sich Ihr Dach vor Ort an und schicken ein Angebot. Sie vergleichen Umfang und Preis.

  3. 3. Vertrag schließen

    Sie unterschreiben einen Vertrag mit Terminen, Zahlungsplan und Garantiebedingungen, ohne hohe Vorkasse.

  4. 4. Bauen und anmelden

    Der Solarteur meldet die Anlage beim Netzbetreiber an, montiert sie und lässt sie von einem eingetragenen Elektrobetrieb anschließen.

  5. 5. Abnehmen

    Sie prüfen die fertige Anlage, nehmen sie schriftlich ab und erhalten alle Unterlagen. Ab jetzt läuft die Haftung für Mängel.

Vor dem ersten Gespräch mit dem Solarteur

Lesen Sie Ihren Stromverbrauch der letzten Jahre von den Abrechnungen ab. Überlegen Sie, ob in den nächsten Jahren eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto dazukommt. Beides verändert die passende Größe der Anlage deutlich.

Klären Sie, ob Sie über das Dach allein bestimmen. In einer Eigentümergemeinschaft brauchen Sie einen Beschluss. Auch Denkmalschutz kann eine Hürde sein. Für kleinere Anlagen auf Gebäuden braucht es in den meisten Ländern keine Baugenehmigung, außer Denkmalschutz oder ein Bebauungsplan sagen etwas anderes. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.

Angebote einholen und vergleichen

Holen Sie mehrere Angebote ein, und zwar nur von Betrieben, die sich Ihr Dach vorher angesehen haben. Standardpakete passen nicht auf jedes Dach. Die Unterschiede zwischen Anbietern sind groß, beim Preis wie beim Umfang.

Ein vollständiges Angebot nennt jedes Teil mit Hersteller und Typ und weist Einzelpreise aus. Es enthält Gerüst, Montage samt Kleinmaterial, Anschluss, Inbetriebnahme, Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister, eine Ertragsüberwachung und die Dokumentation. Steht der Umbau des Zählerschranks nicht drin, fragen Sie, ob er nötig ist.

  • Ist 0 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen?
  • Ist geklärt, ob Sie den Strom selbst nutzen und den Rest einspeisen oder alles einspeisen?
  • Mit welchem Strompreis rechnet die beigelegte Wirtschaftlichkeitsrechnung? Eine Steigerung von mehr als 3 Prozent im Jahr hält die Verbraucherzentrale NRW für sehr unrealistisch.
  • Macht sich die Anlage nach der Rechnung innerhalb der 20 Jahre fester Vergütung bezahlt?
  • Liegen die Garantiebedingungen für Module, Wechselrichter und Speicher bei?

Ob der Preis passt, zeigt der Vergleich je kWp, der Spitzenleistung der Module. Aktuelle Durchschnittspreise stehen im Ratgeber zu den Kosten einer Photovoltaikanlage pro kWp.

Den Vertrag mit dem Solarteur schließen

Mit dem Auftrag schließen Sie einen Werkvertrag. Der Betrieb schuldet eine funktionierende Anlage, Sie schulden den Preis. Nach dem Gesetz wird der Preis erst mit der Abnahme fällig. Teilzahlungen darf der Betrieb nur für Leistungen verlangen, die er schon erbracht hat.

Vermeiden Sie hohe Anzahlungen. Die Verbraucherzentralen raten, Vorkasse ganz oder weitgehend zu vermeiden. Ist eine Zahlung vorab unvermeidbar, vereinbaren Sie schriftlich feste Liefer- und Montagetermine und Teilzahlungen nach Baufortschritt. Den Rest zahlen Sie erst nach einem störungsfreien Probebetrieb. Wie Sie den Zahlungsplan gestalten, erklärt der Ratgeber zu Vertrag und Anzahlung beim Solarteur.

Lassen Sie im Vertrag festhalten, wer die Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister anmeldet. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, beides den Betrieb erledigen zu lassen.

Bau, Anmeldung und Abnahme der Anlage

Vor dem Bau meldet Ihr Solarteur die Anlage beim Netzbetreiber an. Bei Anlagen bis 30 kW hat der Netzbetreiber einen Monat Zeit für die Antwort. Montieren darf jeder Fachbetrieb, ans Netz anschließen darf nur ein Elektrobetrieb, den der Netzbetreiber in sein Installateurverzeichnis eingetragen hat. Danach tauscht der Messstellenbetreiber den Zähler.

Ist die Anlage fertig, prüfen Sie sie gemeinsam mit dem Betrieb und unterschreiben ein Abnahmeprotokoll. Sehen Sie Mängel, schreiben Sie sie ins Protokoll und behalten sich Ihre Rechte ausdrücklich vor. Lassen Sie sich Datenblätter, Schaltplan, Messprotokoll, Inbetriebnahmeprotokoll und die Bestätigung des Registereintrags geben.

Ab der Abnahme haftet der Betrieb für Mängel, nach der Verbraucherzentrale üblicherweise 5 Jahre. Prüfen Sie deshalb vor Ablauf, ob die Anlage die versprochenen Erträge bringt. Kontrollieren Sie den Ertrag regelmäßig in der App des Wechselrichters und lassen Sie die Anlage spätestens alle 5 Jahre von einer Fachperson prüfen.

Häufige Fragen

Wie läuft die Beauftragung eines Solarteurs ab?

Die Beauftragung eines Solarteurs läuft in fünf Schritten ab: vorbereiten, Angebote einholen, Vertrag schließen, bauen und anmelden, abnehmen. Wichtig ist ein Termin vor Ort vor jedem Angebot. Förderung beantragen Sie vor der Unterschrift.

Wie viele Angebote sollte ich für eine Solaranlage einholen?

Holen Sie für eine Solaranlage mehrere Angebote ein, nur von Betrieben, die Ihr Dach gesehen haben. Die Unterschiede bei Preis und Umfang sind groß. Vergleichen Sie den Preis je kWp und ob alle Posten enthalten sind.

Wann muss ich den Solarteur bezahlen?

Den Solarteur müssen Sie nach dem Gesetz erst mit der Abnahme der fertigen Anlage bezahlen. Teilzahlungen darf er nur für schon erbrachte Leistungen verlangen. Hohe Vorkasse sollten Sie vermeiden.

Wer meldet die Solaranlage beim Netzbetreiber an?

Die Solaranlage meldet in der Regel Ihr Solarteur beim Netzbetreiber an. Den Eintrag ins Marktstammdatenregister kann er ebenfalls übernehmen, das empfiehlt die Verbraucherzentrale. Halten Sie im Vertrag fest, wer was erledigt.

Wie lange haftet der Solarteur für Mängel?

Für Mängel an einer fest montierten Dachanlage haftet der Solarteur üblicherweise 5 Jahre ab der Abnahme. Prüfen Sie vor Ablauf dieser Frist Funktion und Ertrag. Herstellergarantien können zusätzlich länger laufen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Photovoltaik, was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist, Checkliste, Anmeldung, Gewährleistung und Betrieb, Stand 26. August 2026, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen der Länder,
  2. Checkliste, Vergleich von Photovoltaik-Angeboten, Juli 2024, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen,
  3. Pressemitteilung zu Haustürgeschäften und hohen Vorauszahlungen bei Solaranlagen, 14. Februar 2025, Verbraucherzentrale Niedersachsen,
  4. § 641 BGB, Fälligkeit der Vergütung bei Abnahme, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 632a BGB, Abschlagszahlungen nur für erbrachte Leistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 640 BGB, Abnahme und Vorbehalt bei bekannten Mängeln, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 8 EEG, Anschluss, Antwortfrist für Anlagen bis 30 Kilowatt, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 13 Niederspannungsanschlussverordnung, Installateurverzeichnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 5 Marktstammdatenregisterverordnung, Registrierung innerhalb eines Monats, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Eintrag, der gar kein Elektro- oder Solarbetrieb ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.