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Ratgeber

Direktvermarktung bei Photovoltaik, lohnt sie sich?

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Für eine Solaranlage auf dem Einfamilienhaus lohnt sich die Direktvermarktung heute meist nicht. Sie bringt nur 0,4 Cent je Kilowattstunde mehr als die feste Vergütung, der Dienstleister kostet aber oft über 100 Euro im Jahr. Pflicht ist sie erst ab 100 kW. Für neue Anlagen ab 2027 plant die Bundesregierung sie als Regelfall.

Mehr Geld als feste Vergütung
0,4 Cent je kWh
Erneuerbare-Energien-Gesetz, Abzug bei der Einspeisevergütung, Stand 1. Januar 2023
Jahreskosten des Dienstleisters
meist über 100 Euro
Finanztip, Marktbeobachtung, Stand 24. Juli 2026
Pflicht ab dieser Anlagengröße
über 100 kW
Erneuerbare-Energien-Gesetz, Stand 1. Januar 2023
Stromleitungen und eine kleine Trafostation am Rand eines Dorfs mit mehreren Solardächern im Abendlicht.
Bei der Direktvermarktung verkauft ein Dienstleister den Strom an der Börse. Bild: KI generiert.

Was Direktvermarktung bei Photovoltaik bedeutet

Bei der festen Einspeisevergütung nimmt Ihnen der Netzbetreiber den Strom ab und zahlt einen festen Betrag je Kilowattstunde. Bei der Direktvermarktung verkauft ein Dienstleister Ihren Strom an der Strombörse. Er heißt Direktvermarkter und gibt Ihnen den Erlös weiter, abzüglich seiner Gebühr. Zusätzlich zahlt der Netzbetreiber eine Marktprämie, die den niedrigen Börsenpreis ausgleicht.

Die Größe einer Solaranlage wird in kWp angegeben, das steht für Kilowatt-Peak. Gemeint ist die Spitzenleistung der Module bei voller Sonne. Eine Anlage auf einem Einfamilienhaus hat meist zwischen 5 und 15 kWp und liegt damit weit unter der Grenze, ab der Direktvermarktung Pflicht ist.

Wie viel Geld die Direktvermarktung bringt

In der Direktvermarktung gilt für jede Größenstufe ein Vergütungssatz, der 0,4 Cent über der festen Vergütung liegt. Der Netzbetreiber zahlt als Marktprämie den Unterschied zwischen diesem Satz und dem Wert, den Solarstrom im Jahresschnitt an der Börse hatte. Den Rest bringt der Verkauf an der Börse. Vor Kosten landen Sie damit ungefähr beim Vergütungssatz.

Für Anlagen, die von August bis Dezember 2026 starten, stehen bis 10 kWp 7,70 Cent fester Vergütung 8,10 Cent in der Direktvermarktung gegenüber. Von 10 bis 40 kWp sind es 6,66 und 7,06 Cent, von 40 bis 100 kWp 5,44 und 5,84 Cent. Bei größeren Anlagen gilt jede Stufe nur für den Teil der Leistung, der in sie fällt.

Feste Vergütung und Direktvermarktung bei Solaranlagen auf Gebäuden mit Start von August bis Dezember 2026, Überschuss geht ins Netz. Quelle: Bundesnetzagentur.
Teil der AnlageFeste VergütungDirektvermarktung vor Gebühren
bis 10 kWp7,70 Cent8,10 Cent
über 10 bis 40 kWp6,66 Cent7,06 Cent
über 40 bis 100 kWp5,44 Cent5,84 Cent

Ein Beispiel zeigt die Größenordnung. Solarstrom war 2025 an der Börse im Schnitt 4,51 Cent je Kilowattstunde wert. Bei 8,10 Cent zahlt der Netzbetreiber dann 3,59 Cent Marktprämie. Speist Ihre Anlage 7.000 Kilowattstunden im Jahr ein, bringt der Aufschlag von 0,4 Cent zusammen 28 Euro mehr als die feste Vergütung.

Was ein Direktvermarkter kostet

Die Gebühren der Direktvermarkter liegen nach einer Marktbeobachtung von Finanztip meist über 100 Euro im Jahr. Ein Anbieter schätzt sie für eine Anlage mit 10 kWp auf rund 150 Euro im Jahr, dazu kommen einmalig 200 Euro für die Einrichtung. Gegen 28 Euro Mehrerlös ist das ein Verlust.

Dazu kommt Technik. Der Direktvermarkter muss die Einspeisung messen können, dafür braucht Ihre Anlage einen Smart Meter. Das ist ein digitaler Stromzähler, der die Werte über eine gesicherte Verbindung sendet. Bei Anlagen über 25 kW muss der Direktvermarkter die Leistung zudem aus der Ferne drosseln können.

Wann die Direktvermarktung Pflicht ist

Eine feste Einspeisevergütung gibt es nur für Anlagen bis 100 kW. Wer eine größere Anlage baut, etwa auf einer Scheune oder einer Halle, muss seinen Strom direkt vermarkten. Für ein Wohnhaus spielt diese Grenze praktisch keine Rolle.

Freiwillig dürfen Sie jederzeit wechseln, aber nur zum Ersten eines Monats. Den Wechsel melden Sie dem Netzbetreiber, bevor der Vormonat beginnt. Wer zum 1. März wechseln will, meldet sich also bis Ende Januar. Ohne Meldung bleibt Ihre Anlage in der festen Vergütung, die Sie bei der Anmeldung gewählt haben.

Wie die Vergütung im Einzelnen aussieht und wie lange sie läuft, steht im Ratgeber zur Einspeisevergütung 2026.

Was sich bei der Direktvermarktung ab 2027 ändern soll

Die Bundesregierung hat am 7. September 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, über den der Bundestag noch nicht abgestimmt hat. Danach soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab dem 1. Januar 2027 wegfallen. Wer Strom ins Netz liefert, soll ihn dann grundsätzlich direkt vermarkten. Anlagen, die noch 2026 in Betrieb gehen, also zum ersten Mal Strom liefern, behalten nach dem Entwurf ihre feste Vergütung für 20 Jahre.

Für den Übergang plant die Regierung eine befristete Zahlung vom Netzbetreiber für höchstens 36 Monate. Sie soll 1 Cent unter dem Vergütungssatz liegen. Welche Anlagen sie bekommen, hängt vom Startjahr ab: 2027 Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW. Ab 2031 soll es die Übergangszahlung nicht mehr geben.

Geplante Übergangszahlung nach dem Gesetzentwurf vom 7. September 2026. Der Bundestag hat noch nicht entschieden. Quelle: Deutscher Bundestag.
Startjahr der AnlageÜbergangszahlung für AnlagenDanach
2027unter 50 kW, höchstens 36 MonateDirektvermarktung
2028unter 25 kW, höchstens 36 MonateDirektvermarktung
2029 und 2030unter 7 kW, höchstens 36 MonateDirektvermarktung
ab 2031keineDirektvermarktung von Anfang an

Damit sich der Einstieg rechnet, plant die Regierung für Anlagen unter 25 kW einen Bonus von 1,5 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Ihn soll es bis zu vier Jahre nach dem ersten Monat in der Direktvermarktung geben. Wer gar nicht einspeisen will, soll den Strom künftig leichter ganz im Haus verbrauchen oder speichern dürfen.

So entscheiden Sie zwischen fester Vergütung und Direktvermarktung

Feste Vergütung oder Direktvermarktung?

Ist Ihre Anlage größer als 100 kW?

Ja

Dann müssen Sie direkt vermarkten. Holen Sie Angebote von mehreren Direktvermarktern ein.

Nein

Hat ein Direktvermarkter Ihnen ein schriftliches Angebot gemacht?

Ja

Rechnen Sie 0,4 Cent mal Ihre eingespeisten Kilowattstunden gegen alle Gebühren. Liegen die Gebühren höher, bleiben Sie in der festen Vergütung.

Nein

Bleiben Sie in der festen Vergütung. Sie bringt bei einer Hausanlage fast genauso viel und kostet keine Gebühr.

Nach 20 Jahren endet die feste Vergütung. Dann kann die Direktvermarktung für alte Anlagen wieder eine Rolle spielen. Was Sie dann tun können, erklärt der Ratgeber zur PV-Anlage nach 20 Jahren.

Häufige Fragen

Lohnt sich die Direktvermarktung für eine kleine Solaranlage?

Nein, für eine kleine Solaranlage auf dem Wohnhaus lohnt sich die Direktvermarktung heute meist nicht. Sie bringt nur 0,4 Cent je Kilowattstunde mehr als die feste Vergütung. Die Gebühren der Direktvermarkter liegen meist über 100 Euro im Jahr und fressen den Vorteil auf.

Ab welcher Größe muss ich meinen Solarstrom direkt vermarkten?

Direkt vermarkten müssen Sie Solarstrom aus Anlagen über 100 kW. Bis 100 kW können Sie die feste Einspeisevergütung wählen. Eine Anlage auf einem Einfamilienhaus liegt fast immer weit darunter.

Wie viel bekomme ich in der Direktvermarktung je Kilowattstunde?

In der Direktvermarktung bekommen Sie vor Gebühren ungefähr 0,4 Cent mehr als die feste Vergütung. Bei einer Anlage bis 10 kWp mit Start von August bis Dezember 2026 sind das 8,10 statt 7,70 Cent. Davon gehen die Gebühren des Direktvermarkters ab.

Wird die Direktvermarktung ab 2027 für neue Solaranlagen Pflicht?

Ja, das plant die Bundesregierung für neue Solaranlagen ab dem 1. Januar 2027. Kleine Anlagen sollen vorher bis zu 36 Monate eine Übergangszahlung bekommen. Der Bundestag hat über den Entwurf noch nicht abgestimmt, Einzelheiten können sich noch ändern.

Kann ich von der Einspeisevergütung in die Direktvermarktung wechseln?

Ja, Sie können zum Ersten jedes Monats von der Einspeisevergütung in die Direktvermarktung wechseln. Den Wechsel melden Sie dem Netzbetreiber, bevor der Vormonat beginnt. Sie können auch wieder zurückwechseln.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 21 EEG, Einspeisevergütung nur für Anlagen bis 100 Kilowatt, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 20 EEG, Marktprämie, und Anlage 1 EEG, Berechnung mit dem Jahresmarktwert, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 21b und § 21c EEG, Wechsel zwischen den Vergütungsarten zum Monatsersten mit Meldung vor dem Vormonat, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 53 EEG, Abzug von 0,4 Cent bei der Einspeisevergütung für Solaranlagen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 10b EEG, Fernsteuerung bei Direktvermarktung über 25 Kilowatt, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. EEG-Förderung und Fördersätze, Fördersätze für Solaranlagen August bis Dezember 2026, feste Vergütung und Marktprämienmodell, Bundesnetzagentur,
  7. Marktwertübersicht, Jahresmarktwert Solar 2025: 4,508 Cent je Kilowattstunde, Netztransparenz.de, Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber,
  8. Einspeisevergütung, Abschnitte zur geförderten Direktvermarktung und zu den Kosten der Direktvermarkter, Stand 24. Juli 2026, Finanztip Verbraucherinformation GmbH,
  9. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EEG 2027, Drucksache 21/7867 vom 7. September 2026, Übergangszahlung und Bonus für Direktvermarktung, Deutscher Bundestag,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.