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Ratgeber

Photovoltaik anmelden in 6 Schritten

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Ihre Solaranlage melden Sie in sechs Schritten an. Ihr Solarteur stellt die Anmeldung beim Netzbetreiber, der bei Anlagen bis 30 kW einen Monat Zeit für die Antwort hat. Ein eingetragener Elektrobetrieb schließt an, dann wird der Zähler getauscht. Innerhalb eines Monats nach dem Start tragen Sie Anlage und Speicher ins Marktstammdatenregister ein.

Antwortfrist des Netzbetreibers bis 30 kW
1 Monat
Erneuerbare-Energien-Gesetz, Stand 1. Januar 2025
Eintrag ins Register nach dem Start
innerhalb von 1 Monat
Marktstammdatenregisterverordnung, Stand 23. Juli 2026
Strafe ohne Eintrag ins Register
10 Euro je kW und Monat
Erneuerbare-Energien-Gesetz, Stand 1. Januar 2023
Schreibtisch am Fenster mit zugeklapptem Laptop, leerem Formular und Stift, draußen ein Dach mit Solarmodulen.
Netzbetreiber und Marktstammdatenregister sind zwei getrennte Schritte. Bild: KI generiert.

In 6 Schritten von der Anmeldung zum ersten Solarstrom

Zwischen der Montage und dem ersten Geld für eingespeisten Strom stehen mehrere Stellen. Das sind Ihr Netzbetreiber, der eingetragene Elektrobetrieb, die Stelle, die Ihren Zähler betreibt, und das Marktstammdatenregister. Das ist ein Online-Register der Bundesnetzagentur, in dem jede Stromerzeugung in Deutschland steht.

So melden Sie Ihre Solaranlage an
  1. 1. Anmeldung beim Netzbetreiber

    Ihr Solarteur meldet die geplante Anlage über das Internetportal Ihres Netzbetreibers an, bevor er die Module bestellt. Den Netzbetreiber nennt Ihre Stromrechnung.

  2. 2. Antwort des Netzbetreibers

    Bei Anlagen bis 30 kW hat der Netzbetreiber einen Monat Zeit. Antwortet er nicht, darf die Anlage nach den technischen Regeln angeschlossen werden.

  3. 3. Montage und Anschluss

    Ans Netz anschließen darf nur ein Elektrobetrieb, den Ihr Netzbetreiber in seinem Installateurverzeichnis führt.

  4. 4. Neuer Zähler

    Die Stelle, die Ihren Zähler betreibt, setzt einen Zähler ein, der Bezug und Einspeisung getrennt misst. Über 7 kW ist das ein Smart Meter.

  5. 5. Inbetriebnahme

    Der Betrieb nimmt die Anlage in Betrieb und gibt Ihnen ein Protokoll. Dieser Tag entscheidet über Ihren Vergütungssatz.

  6. 6. Eintrag ins Marktstammdatenregister

    Sie tragen Anlage und Speicher innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme ein.

Die Schritte 1 bis 5 übernimmt in der Regel Ihr Solarteur. Den Eintrag ins Register machen oft Sie selbst, manche Betriebe helfen dabei. Verantwortlich bleiben in jedem Fall Sie als Besitzer der Anlage.

Der Netzbetreiber muss Ihre Anlage anschließen

Ihr Netzbetreiber muss eine Solaranlage unverzüglich anschließen. Das gilt auch dann, wenn er dafür sein Netz verstärken oder ausbauen muss. Steht die Anlage auf einem Grundstück, das schon einen Stromanschluss hat, und hat sie höchstens 30 kW, gilt der vorhandene Hausanschluss als Anschlusspunkt.

Nach der Anmeldung schickt der Netzbetreiber einen Zeitplan. Bei Anlagen bis 30 kW muss er innerhalb eines Monats antworten, bei größeren Anlagen hat er acht Wochen Zeit für seine Prüfung, sobald alle Unterlagen da sind. Was er dabei prüft und was Sie tun können, wenn er sich Zeit lässt, erklärt der Ratgeber zum Netzanschluss der Photovoltaikanlage.

Den Anschluss macht ein eingetragener Elektrobetrieb

Arbeiten an der Hauselektrik hinter dem Hausanschluss darf nur ein Betrieb machen, den ein Netzbetreiber in sein Installateurverzeichnis eingetragen hat. Fragen Sie danach, bevor Sie den Auftrag vergeben. Montiert ein Betrieb nur die Module, braucht er für den Anschluss einen eingetragenen Partner.

Nach dem Anschluss tauscht die Stelle, die Ihren Zähler betreibt, den alten Zähler gegen einen, der Bezug und Einspeisung getrennt zählt. Bei Anlagen über 7 kW ist ein Smart Meter Pflicht, also ein Zähler, der seine Werte digital übermittelt. Was er kostet und was die Grenze von 60 Prozent bedeutet, erklärt der Ratgeber zum Smart Meter für die Solaranlage.

Was Sie ins Marktstammdatenregister eintragen

Jede Solaranlage muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister. Haben Sie einen Speicher, tragen Sie ihn als eigene Einheit ein. Sie dürfen die geplante Anlage auch schon vorher eintragen.

  1. Legen Sie auf marktstammdatenregister.de ein Benutzerkonto an.
  2. Tragen Sie die Solaranlage mit Leistung, Standort und Tag der Inbetriebnahme ein.
  3. Tragen Sie den Speicher als eigene Einheit ein, falls Sie einen haben.
  4. Laden Sie die Bestätigung herunter und legen Sie sie zu Rechnung und Protokoll.
  5. Prüfen Sie, ob die Leistung genau der im Angebot entspricht, denn davon hängen auch die Steuerregeln ab.

Wer den Eintrag versäumt, muss dem Netzbetreiber 10 Euro je kW und Monat zahlen. Bei einer Anlage mit 10 kWp sind das 100 Euro im Monat. Holen Sie den Eintrag nach, sinkt der Betrag rückwirkend auf 2 Euro je kW und Monat.

Dem Finanzamt melden Sie meist nichts

Betreiben Sie nur Anlagen, deren Einnahmen steuerfrei sind, und nutzen Sie die Regel für kleine Unternehmen, müssen Sie die Anlage nach dem Bundesfinanzministerium nicht beim Finanzamt anmelden. Steuerfrei sind die Einnahmen bis 30 kWp je Wohnung. Auf Kauf und Montage zahlen Sie keine Umsatzsteuer.

Haben Sie mehrere Anlagen oder weitere Einnahmen als Unternehmer, fragen Sie Ihre Steuerberatung. Welche Grenzen gelten, erklärt der Ratgeber zum Nullsteuersatz.

Warum der Tag der Inbetriebnahme 2026 so wichtig ist

Der Tag, an dem die Anlage zum ersten Mal Strom liefert, legt Ihren Vergütungssatz für 20 Jahre fest. Für Anlagen mit Start bis Ende 2026 sind das 7,70 Cent je eingespeiste Kilowattstunde bis 10 kWp.

Die Bundesregierung will die feste Vergütung für Anlagen ab 2027 abschaffen. Der Gesetzentwurf vom 7. September 2026 ist noch nicht beschlossen. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 starten, bleiben nach dem Entwurf im alten Recht. Planen Sie deshalb den Monat für die Antwort des Netzbetreibers mit ein.

Häufige Fragen

Wo muss ich meine Photovoltaikanlage anmelden?

Ihre Photovoltaikanlage melden Sie beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister an. Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt meist Ihr Solarteur vor der Montage. Den Eintrag ins Register erledigen Sie innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme.

Wie lange darf der Netzbetreiber für die Anmeldung meiner Solaranlage brauchen?

Bei einer Solaranlage bis 30 kW muss der Netzbetreiber innerhalb eines Monats antworten. Tut er das nicht, darf die Anlage nach den technischen Regeln angeschlossen werden. Bei größeren Anlagen hat er acht Wochen für seine Prüfung, sobald alle Unterlagen vorliegen.

Muss ich einen Stromspeicher extra im Marktstammdatenregister eintragen?

Ja, einen Stromspeicher tragen Sie als eigene Einheit ins Marktstammdatenregister ein. Das gilt auch, wenn er zusammen mit der Solaranlage eingebaut wurde. Die Frist ist ebenfalls ein Monat nach der Inbetriebnahme.

Was passiert, wenn ich meine Solaranlage zu spät im Marktstammdatenregister eintrage?

Tragen Sie Ihre Solaranlage zu spät ein, müssen Sie dem Netzbetreiber 10 Euro je kW und Monat zahlen. Holen Sie den Eintrag nach, sinkt der Betrag rückwirkend auf 2 Euro je kW und Monat. Tragen Sie die Anlage deshalb sofort ein.

Muss ich meine Solaranlage beim Finanzamt anmelden?

Nein, eine Solaranlage mit steuerfreien Einnahmen müssen Sie meist nicht beim Finanzamt anmelden. Das gilt, wenn Sie nur solche Anlagen betreiben und die Regel für kleine Unternehmen nutzen. Steuerfrei sind die Einnahmen bis 30 kWp je Wohnung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 8 EEG, Anschluss, mit Zeitplan, Prüfung in acht Wochen und der Monatsfrist für Anlagen bis 30 Kilowatt, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 13 Niederspannungsanschlussverordnung, Installateurverzeichnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 29 Messstellenbetriebsgesetz, Pflichteinbau intelligenter Messsysteme über 7 Kilowatt, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 5 Marktstammdatenregisterverordnung, Registrierung innerhalb eines Monats, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 52 EEG, Zahlungen bei fehlender Registrierung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 48 EEG, Absatz 2a zur Mitteilung der Volleinspeisung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Marktstammdatenregister, das müssen Sie bei Solaranlage und Co. wissen, Stand 23. Juli 2026, Verbraucherzentrale,
  8. FAQ Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen, Stand 23. Juni 2023, Bundesministerium der Finanzen,
  9. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EEG 2027, Drucksache 21/7867 vom 7. September 2026, Deutscher Bundestag,
  10. EEG-Förderung und Fördersätze für Solaranlagen ab 1. August 2026, Bundesnetzagentur,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Eintrag, der gar kein Elektro- oder Solarbetrieb ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.