Was ein Smart Meter ist und wann er Pflicht ist
Ein Smart Meter, im Gesetz intelligentes Messsystem genannt, besteht aus zwei Teilen. Ein digitaler Zähler misst Bezug und Einspeisung, ein kleines Kommunikationsgerät schickt die Werte verschlüsselt an den Netzbetreiber. Mit einer zusätzlichen Steuerbox kann der Netzbetreiber die Einspeisung bei Bedarf drosseln.
Für Solaranlagen mit mehr als 7 kW ist der Smart Meter Pflicht. Bei Anlagen zwischen 2 und 7 kW darf die Stelle, die Ihren Zähler betreibt, freiwillig einen einbauen. Diese Stelle heißt Messstellenbetreiber, meist ist es Ihr Netzbetreiber. Für ein Balkonkraftwerk brauchen Sie keinen Smart Meter.
So viel darf der Smart Meter im Jahr kosten
Das Gesetz legt Höchstpreise fest. Bei einer Anlage über 7 bis 15 kW zahlen Sie höchstens 50 Euro im Jahr. Über 15 bis 25 kW sind es höchstens 110 Euro, über 25 bis 100 kW höchstens 140 Euro. Baut der Messstellenbetreiber freiwillig bei 2 bis 7 kW ein, zahlen Sie höchstens 30 Euro. Für eine Steuerbox kommen höchstens 50 Euro im Jahr dazu.
| Leistung der Anlage | Ihr Anteil höchstens | Anteil des Netzbetreibers höchstens |
|---|---|---|
| über 2 bis 7 kW, freiwilliger Einbau | 30 Euro | 30 Euro |
| über 7 bis 15 kW | 50 Euro | 80 Euro |
| über 15 bis 25 kW | 110 Euro | 80 Euro |
| über 25 bis 100 kW | 140 Euro | 80 Euro |
| Steuerbox zusätzlich | 50 Euro | 50 Euro |
Die Beträge gelten für jeden Zähler und enthalten die Umsatzsteuer. Verlangt der Messstellenbetreiber mehr, fragen Sie schriftlich nach dem Grund.
Was die Grenze von 60 Prozent für Ihren Ertrag bedeutet
Neue Anlagen unter 100 kW, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen und eine feste Vergütung bekommen, dürfen höchstens 60 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Die Grenze gilt so lange, bis ein Smart Meter eingebaut ist und der Netzbetreiber die Steuerung erfolgreich getestet hat. Eine Anlage mit 10 kWp darf also höchstens 6 kW einspeisen.
Der Verlust ist meist klein, weil die Grenze nur in den Mittagsspitzen greift und nur für Strom, der nicht im Haus bleibt. Mit Eigenverbrauch, Speicher oder einem Dach nach Osten und Westen geht die HTW Berlin von 1 bis 2 Prozent des Jahresertrags aus. Bei einer Südanlage, die ihren ganzen Strom einspeist, rechnet der Solarenergie-Förderverein mit bis zu etwa 5,5 Prozent.
Ausgenommen sind Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gingen, und Balkonkraftwerke bis 2.000 Watt Modulleistung und 800 Watt am Wechselrichter.
Ohne Smart Meter gibt es auch bei negativen Preisen Geld
Für neue Anlagen zahlt der Netzbetreiber nichts, wenn der Börsenstrompreis unter null fällt. Das passiert an sonnigen Mittagen immer öfter. Nach der HTW Berlin fielen 2024 rund 18 Prozent des Ertrags einer Südanlage in solche Zeiten.
Solange Ihre Anlage unter 100 kW keinen Smart Meter hat, gilt diese Regel für Sie nicht. Sie bekommen dann auch in diesen Stunden Ihre Vergütung, und zwar bis zum Ende des Jahres, in dem der Smart Meter eingebaut wird. Danach wird die Zeit ohne Geld zur Hälfte hinten an die 20 Jahre angehängt. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Einspeisevergütung 2026.
So bekommen Sie den Smart Meter schneller
Seit 2025 können Sie beim Messstellenbetreiber verlangen, dass er den Smart Meter vorzeitig einbaut. Er muss das dann innerhalb von vier Monaten ab Ihrem Auftrag tun. Es ist eine Zusatzleistung, für die er ein eigenes Entgelt verlangen darf.
- Fragen Sie schon bei der Anmeldung der Anlage, wann der Smart Meter kommt.
- Beauftragen Sie den vorzeitigen Einbau schriftlich, wenn Ihnen die 60-Prozent-Grenze zu viel Ertrag kostet.
- Lassen Sie sich die Kosten für den vorzeitigen Einbau vorher nennen.
- Bitten Sie nach dem Einbau um die Bestätigung, dass die Steuerung erfolgreich getestet ist. Erst dann fällt die Grenze weg.
Wie die Anmeldung insgesamt abläuft, erklärt der Ratgeber Photovoltaik anmelden.
Was die Bundesregierung ab 2027 plant
Nach dem Gesetzentwurf vom 7. September 2026 sollen Smart Meter künftig schon für Erzeugungsanlagen ab mehr als 2 kW Pflicht werden. Kleine und mittlere Dachanlagen sollen ihre Einspeisung außerdem dauerhaft auf die Hälfte ihrer Leistung begrenzen. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.
Nicht zu diesem Thema gehört die Steuerung von Wärmepumpen und Wallboxen durch den Netzbetreiber. Dafür gibt es eigene Regeln und ein geringeres Netzentgelt, das ein Elektrobetrieb Ihnen erklären kann.
Häufige Fragen
Ab wann ist ein Smart Meter für eine Solaranlage Pflicht?
Ein Smart Meter ist für Solaranlagen mit mehr als 7 kW Pflicht. Bei 2 bis 7 kW darf der Messstellenbetreiber freiwillig einen einbauen. Für ein Balkonkraftwerk brauchen Sie keinen Smart Meter.
Was kostet ein Smart Meter für eine Solaranlage im Jahr?
Ein Smart Meter kostet Sie bei einer Solaranlage über 7 bis 15 kW höchstens 50 Euro im Jahr. Über 15 bis 25 kW sind es höchstens 110 Euro, über 25 bis 100 kW höchstens 140 Euro. Für eine Steuerbox kommen höchstens 50 Euro dazu.
Wie viel Ertrag kostet die 60-Prozent-Grenze bei Photovoltaik?
Die 60-Prozent-Grenze kostet eine Solaranlage mit Eigenverbrauch, Speicher oder Ost-West-Dach nach der HTW Berlin meist nur 1 bis 2 Prozent des Jahresertrags. Bei einer Südanlage, die alles einspeist, können es bis zu etwa 5,5 Prozent sein. Die Grenze fällt weg, sobald der Smart Meter eingebaut und getestet ist.
Kann ich den Einbau des Smart Meters beschleunigen?
Ja, den Einbau des Smart Meters können Sie beim Messstellenbetreiber vorzeitig verlangen. Er muss ihn dann innerhalb von vier Monaten einbauen. Dafür darf er ein eigenes Entgelt verlangen.
Bekomme ich ohne Smart Meter Geld bei negativen Strompreisen?
Ja, ohne Smart Meter bekommt eine neue Solaranlage unter 100 kW auch bei negativen Strompreisen ihre Vergütung. Das gilt bis zum Ende des Jahres, in dem der Smart Meter eingebaut wird. Danach entfällt das Geld in diesen Viertelstunden.
