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Ratgeber

Smart-Meter-Pflicht und Kosten bei Photovoltaik

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Ein Smart Meter ist für Solaranlagen mit mehr als 7 kW Pflicht. Für eine Anlage bis 15 kW darf er Sie höchstens 50 Euro im Jahr kosten. Bis er eingebaut und getestet ist, darf eine neue Anlage nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen. Mit Eigenverbrauch oder Speicher kostet das meist nur 1 bis 2 Prozent des Jahresertrags.

Pflicht für Solaranlagen ab
mehr als 7 kW
Messstellenbetriebsgesetz, Stand 1. Januar 2025
Ihre Kosten bis 15 kW
höchstens 50 Euro im Jahr
Messstellenbetriebsgesetz, Stand 1. Januar 2025
Verlust durch die 60-Prozent-Grenze
1 bis 2 Prozent des Ertrags
HTW Berlin, zitiert vom Solarenergie-Förderverein, mit Eigenverbrauch oder Speicher, Stand 16. Juni 2026
Neuer weißer Zählerschrank mit digitalem Stromzähler und kleinem Kommunikationsmodul.
Ab 7 kW ist der Smart Meter für Solaranlagen Pflicht. Bild: KI generiert.

Was ein Smart Meter ist und wann er Pflicht ist

Ein Smart Meter, im Gesetz intelligentes Messsystem genannt, besteht aus zwei Teilen. Ein digitaler Zähler misst Bezug und Einspeisung, ein kleines Kommunikationsgerät schickt die Werte verschlüsselt an den Netzbetreiber. Mit einer zusätzlichen Steuerbox kann der Netzbetreiber die Einspeisung bei Bedarf drosseln.

Für Solaranlagen mit mehr als 7 kW ist der Smart Meter Pflicht. Bei Anlagen zwischen 2 und 7 kW darf die Stelle, die Ihren Zähler betreibt, freiwillig einen einbauen. Diese Stelle heißt Messstellenbetreiber, meist ist es Ihr Netzbetreiber. Für ein Balkonkraftwerk brauchen Sie keinen Smart Meter.

So viel darf der Smart Meter im Jahr kosten

Das Gesetz legt Höchstpreise fest. Bei einer Anlage über 7 bis 15 kW zahlen Sie höchstens 50 Euro im Jahr. Über 15 bis 25 kW sind es höchstens 110 Euro, über 25 bis 100 kW höchstens 140 Euro. Baut der Messstellenbetreiber freiwillig bei 2 bis 7 kW ein, zahlen Sie höchstens 30 Euro. Für eine Steuerbox kommen höchstens 50 Euro im Jahr dazu.

Höchstpreise für den Smart Meter einer Solaranlage, brutto im Jahr. Quelle: Gesetz über den Messstellenbetrieb, Höchstpreise seit 1. Januar 2025.
Leistung der AnlageIhr Anteil höchstensAnteil des Netzbetreibers höchstens
über 2 bis 7 kW, freiwilliger Einbau30 Euro30 Euro
über 7 bis 15 kW50 Euro80 Euro
über 15 bis 25 kW110 Euro80 Euro
über 25 bis 100 kW140 Euro80 Euro
Steuerbox zusätzlich50 Euro50 Euro

Die Beträge gelten für jeden Zähler und enthalten die Umsatzsteuer. Verlangt der Messstellenbetreiber mehr, fragen Sie schriftlich nach dem Grund.

Was die Grenze von 60 Prozent für Ihren Ertrag bedeutet

Neue Anlagen unter 100 kW, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen und eine feste Vergütung bekommen, dürfen höchstens 60 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Die Grenze gilt so lange, bis ein Smart Meter eingebaut ist und der Netzbetreiber die Steuerung erfolgreich getestet hat. Eine Anlage mit 10 kWp darf also höchstens 6 kW einspeisen.

Der Verlust ist meist klein, weil die Grenze nur in den Mittagsspitzen greift und nur für Strom, der nicht im Haus bleibt. Mit Eigenverbrauch, Speicher oder einem Dach nach Osten und Westen geht die HTW Berlin von 1 bis 2 Prozent des Jahresertrags aus. Bei einer Südanlage, die ihren ganzen Strom einspeist, rechnet der Solarenergie-Förderverein mit bis zu etwa 5,5 Prozent.

Ausgenommen sind Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gingen, und Balkonkraftwerke bis 2.000 Watt Modulleistung und 800 Watt am Wechselrichter.

Ohne Smart Meter gibt es auch bei negativen Preisen Geld

Für neue Anlagen zahlt der Netzbetreiber nichts, wenn der Börsenstrompreis unter null fällt. Das passiert an sonnigen Mittagen immer öfter. Nach der HTW Berlin fielen 2024 rund 18 Prozent des Ertrags einer Südanlage in solche Zeiten.

Solange Ihre Anlage unter 100 kW keinen Smart Meter hat, gilt diese Regel für Sie nicht. Sie bekommen dann auch in diesen Stunden Ihre Vergütung, und zwar bis zum Ende des Jahres, in dem der Smart Meter eingebaut wird. Danach wird die Zeit ohne Geld zur Hälfte hinten an die 20 Jahre angehängt. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Einspeisevergütung 2026.

So bekommen Sie den Smart Meter schneller

Seit 2025 können Sie beim Messstellenbetreiber verlangen, dass er den Smart Meter vorzeitig einbaut. Er muss das dann innerhalb von vier Monaten ab Ihrem Auftrag tun. Es ist eine Zusatzleistung, für die er ein eigenes Entgelt verlangen darf.

  1. Fragen Sie schon bei der Anmeldung der Anlage, wann der Smart Meter kommt.
  2. Beauftragen Sie den vorzeitigen Einbau schriftlich, wenn Ihnen die 60-Prozent-Grenze zu viel Ertrag kostet.
  3. Lassen Sie sich die Kosten für den vorzeitigen Einbau vorher nennen.
  4. Bitten Sie nach dem Einbau um die Bestätigung, dass die Steuerung erfolgreich getestet ist. Erst dann fällt die Grenze weg.

Wie die Anmeldung insgesamt abläuft, erklärt der Ratgeber Photovoltaik anmelden.

Was die Bundesregierung ab 2027 plant

Nach dem Gesetzentwurf vom 7. September 2026 sollen Smart Meter künftig schon für Erzeugungsanlagen ab mehr als 2 kW Pflicht werden. Kleine und mittlere Dachanlagen sollen ihre Einspeisung außerdem dauerhaft auf die Hälfte ihrer Leistung begrenzen. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.

Nicht zu diesem Thema gehört die Steuerung von Wärmepumpen und Wallboxen durch den Netzbetreiber. Dafür gibt es eigene Regeln und ein geringeres Netzentgelt, das ein Elektrobetrieb Ihnen erklären kann.

Häufige Fragen

Ab wann ist ein Smart Meter für eine Solaranlage Pflicht?

Ein Smart Meter ist für Solaranlagen mit mehr als 7 kW Pflicht. Bei 2 bis 7 kW darf der Messstellenbetreiber freiwillig einen einbauen. Für ein Balkonkraftwerk brauchen Sie keinen Smart Meter.

Was kostet ein Smart Meter für eine Solaranlage im Jahr?

Ein Smart Meter kostet Sie bei einer Solaranlage über 7 bis 15 kW höchstens 50 Euro im Jahr. Über 15 bis 25 kW sind es höchstens 110 Euro, über 25 bis 100 kW höchstens 140 Euro. Für eine Steuerbox kommen höchstens 50 Euro dazu.

Wie viel Ertrag kostet die 60-Prozent-Grenze bei Photovoltaik?

Die 60-Prozent-Grenze kostet eine Solaranlage mit Eigenverbrauch, Speicher oder Ost-West-Dach nach der HTW Berlin meist nur 1 bis 2 Prozent des Jahresertrags. Bei einer Südanlage, die alles einspeist, können es bis zu etwa 5,5 Prozent sein. Die Grenze fällt weg, sobald der Smart Meter eingebaut und getestet ist.

Kann ich den Einbau des Smart Meters beschleunigen?

Ja, den Einbau des Smart Meters können Sie beim Messstellenbetreiber vorzeitig verlangen. Er muss ihn dann innerhalb von vier Monaten einbauen. Dafür darf er ein eigenes Entgelt verlangen.

Bekomme ich ohne Smart Meter Geld bei negativen Strompreisen?

Ja, ohne Smart Meter bekommt eine neue Solaranlage unter 100 kW auch bei negativen Strompreisen ihre Vergütung. Das gilt bis zum Ende des Jahres, in dem der Smart Meter eingebaut wird. Danach entfällt das Geld in diesen Viertelstunden.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 29 Messstellenbetriebsgesetz, Ausstattung von Messstellen, Pflicht über 7 Kilowatt, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 30 Messstellenbetriebsgesetz, Preisobergrenzen ab 1. Januar 2025, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 34 Messstellenbetriebsgesetz, vorzeitige Ausstattung innerhalb von vier Monaten als Zusatzleistung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 9 EEG, technische Vorgaben mit der 60-Prozent-Grenze, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 51 EEG, Verringerung bei negativen Preisen und Ausnahme ohne intelligentes Messsystem, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Leistungsbegrenzung auf 60 Prozent, Stand 16. Juni 2026, Solarenergie-Förderverein Deutschland,
  7. Konstruktionsfehler des Solarspitzen-Gesetzes, April 2025, HTW Berlin, Forschungsgruppe Solarspeichersysteme,
  8. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EEG 2027, Drucksache 21/7867 vom 7. September 2026, Deutscher Bundestag,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.