Der Netzbetreiber muss Ihre Solaranlage anschließen
Ein Netzbetreiber muss Anlagen, die Strom aus Sonne, Wind oder Wasser erzeugen, unverzüglich und vorrangig an sein Netz anschließen. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er sein Netz dafür erst verstärken oder ausbauen muss. Nur wenn der Ausbau wirtschaftlich unzumutbar wäre, muss er ihn nicht vornehmen.
Hat Ihre Anlage höchstens 30 kW und steht auf einem Grundstück, das schon einen Stromanschluss hat, gilt Ihr vorhandener Hausanschluss als Anschlusspunkt. Das ist bei fast jedem Einfamilienhaus der Fall. Für größere Anlagen sucht der Netzbetreiber den Punkt im Netz, der technisch und wirtschaftlich am besten passt.
Wie lange der Netzbetreiber für die Prüfung brauchen darf
Nach Ihrer Anmeldung, die meist Ihr Solarteur stellt, muss der Netzbetreiber unverzüglich einen Zeitplan schicken. Bei Anlagen bis 30 kW gilt seit dem 1. Januar 2025 eine Frist von 1 Monat. Bei größeren Anlagen hat er 8 Wochen Zeit, sobald alle Unterlagen vorliegen. Dann schickt er das Ergebnis seiner Prüfung, einen Zeitplan und einen Kostenvoranschlag.
| Anlage | Frist des Netzbetreibers | Wenn er nicht antwortet |
|---|---|---|
| bis 30 kW | 1 Monat | Sie dürfen nach den technischen Regeln anschließen lassen |
| über 30 kW | 8 Wochen nach vollständigen Unterlagen | Fragen Sie schriftlich nach und holen Sie sich Hilfe |
| Balkonkraftwerk | keine Anmeldung beim Netzbetreiber | Sie dürfen es selbst einstecken |
Für Anlagen bis 30 kW muss jeder Netzbetreiber seit 2025 ein Internetportal anbieten, über das die Anmeldung läuft. Antwortet er nicht innerhalb eines Monats, darf ein eingetragener Elektrobetrieb die Anlage nach den technischen Regeln anschließen, auch ohne dass der Netzbetreiber dabei ist.
Was der Netzbetreiber vor dem Anschluss prüft
Der Netzbetreiber prüft, ob sein Netz an Ihrer Stelle den zusätzlichen Strom aufnehmen kann. Dafür braucht er Angaben zur Anlage, etwa die Leistung der Module, den Wechselrichter und einen Speicher. Ihr Solarteur reicht diese Angaben mit der Anmeldung ein.
Weist der Netzbetreiber einer größeren Anlage einen anderen Anschlusspunkt zu als den, der am nächsten liegt, muss er die Mehrkosten tragen. Ab 25 kW verlangt er außerdem, dass er die Leistung der Anlage aus der Ferne drosseln kann.
Wer welche Kosten beim Netzanschluss trägt
Die Kosten für den Anschluss der Anlage bis zum Anschlusspunkt zahlen Sie, dazu die Zähler, die Bezug und Einspeisung messen. Die Kosten, um das Netz zu verstärken oder auszubauen, zahlt der Netzbetreiber. Arbeiten an Ihrer eigenen Hauselektrik, etwa ein neuer Zählerschrank, gehören zu Ihren Kosten.
Ein neuer Zählerschrank ist ein Posten, der in Angeboten gern fehlt. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben. Was in ein vollständiges Angebot gehört, erklärt der Ratgeber dazu, was eine Photovoltaikanlage pro kWp kostet.
Was Sie tun, wenn der Netzbetreiber nicht antwortet
- Fragen Sie schriftlich beim Netzbetreiber nach und setzen Sie eine kurze Frist.
- Ist Ihre Anlage höchstens 30 kW groß und ist ein Monat vergangen, lassen Sie sie von einem eingetragenen Elektrobetrieb nach den technischen Regeln anschließen.
- Informieren Sie den Netzbetreiber schriftlich über den Anschluss.
- Tragen Sie die Anlage innerhalb eines Monats ins Marktstammdatenregister ein.
- Wenden Sie sich bei Streit an die Clearingstelle EEG und KWKG.
Die Clearingstelle EEG und KWKG ist eine neutrale Stelle im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums. Eine Anfrage dort kostet nichts. Für ein Verfahren, in dem sie einen Streit klärt, müssen beide Seiten zustimmen, und es kostet Geld. Bei viel Geld oder großem Zeitdruck lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Den ganzen Weg von der Anmeldung bis zum Eintrag ins Register zeigt der Ratgeber Photovoltaik anmelden.
Häufige Fragen
Muss der Netzbetreiber meine Solaranlage anschließen?
Ja, der Netzbetreiber muss Ihre Solaranlage unverzüglich anschließen. Das gilt auch, wenn er dafür sein Netz verstärken oder ausbauen muss. Den Ausbau muss er nur dann nicht vornehmen, wenn er wirtschaftlich unzumutbar wäre.
Wie lange darf der Netzbetreiber für den Netzanschluss meiner Solaranlage brauchen?
Bei einer Solaranlage bis 30 kW muss der Netzbetreiber innerhalb eines Monats antworten. Bei größeren Anlagen hat er acht Wochen, sobald alle Unterlagen vorliegen. Antwortet er bei einer kleinen Anlage nicht, darf ein eingetragener Elektrobetrieb anschließen.
Wer bezahlt den Ausbau des Netzes für meine Solaranlage?
Den Ausbau des Netzes für Ihre Solaranlage bezahlt der Netzbetreiber. Sie zahlen den Anschluss bis zum Anschlusspunkt und die Zähler. Arbeiten an Ihrer Hauselektrik, etwa einen neuen Zählerschrank, zahlen ebenfalls Sie.
Wo melde ich den Netzanschluss für eine Solaranlage an?
Den Netzanschluss für eine Solaranlage melden Sie über das Internetportal Ihres Netzbetreibers an. Das übernimmt meist Ihr Solarteur. Welcher Netzbetreiber zuständig ist, steht auf Ihrer Stromrechnung.
An wen wende ich mich bei Streit mit dem Netzbetreiber über den Netzanschluss?
Bei Streit über den Netzanschluss hilft die Clearingstelle EEG und KWKG, eine neutrale Stelle im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums. Eine Anfrage ist kostenlos. Für ein förmliches Verfahren müssen beide Seiten zustimmen, und es kostet Geld.
