PV-Anlagenmonteure

Ratgeber

Netzanschluss für Photovoltaik, Fristen und Kosten

Veröffentlicht am

Ihr Netzbetreiber muss eine Solaranlage unverzüglich anschließen, auch wenn er dafür sein Netz ausbauen muss. Bei Anlagen bis 30 kW hat er einen Monat Zeit für die Antwort, sonst dürfen Sie anschließen lassen. Den Anschluss bis zum Anschlusspunkt zahlen Sie, den Ausbau des Netzes zahlt der Netzbetreiber.

Antwortfrist bei Anlagen bis 30 kW
1 Monat
Erneuerbare-Energien-Gesetz, Stand 1. Januar 2025
Prüffrist bei größeren Anlagen
8 Wochen
Erneuerbare-Energien-Gesetz, nach vollständigen Unterlagen, Stand 1. Januar 2023
Ihre Kosten für den Netzausbau
0 Euro
Erneuerbare-Energien-Gesetz, Stand 1. Januar 2023
Grauer Verteilerschrank an einer ruhigen Wohnstraße, dahinter Häuser mit Solardächern.
Der Netzbetreiber muss Ihre Anlage anschließen, auch wenn er sein Netz ausbauen muss. Bild: KI generiert.

Der Netzbetreiber muss Ihre Solaranlage anschließen

Ein Netzbetreiber muss Anlagen, die Strom aus Sonne, Wind oder Wasser erzeugen, unverzüglich und vorrangig an sein Netz anschließen. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er sein Netz dafür erst verstärken oder ausbauen muss. Nur wenn der Ausbau wirtschaftlich unzumutbar wäre, muss er ihn nicht vornehmen.

Hat Ihre Anlage höchstens 30 kW und steht auf einem Grundstück, das schon einen Stromanschluss hat, gilt Ihr vorhandener Hausanschluss als Anschlusspunkt. Das ist bei fast jedem Einfamilienhaus der Fall. Für größere Anlagen sucht der Netzbetreiber den Punkt im Netz, der technisch und wirtschaftlich am besten passt.

Wie lange der Netzbetreiber für die Prüfung brauchen darf

Nach Ihrer Anmeldung, die meist Ihr Solarteur stellt, muss der Netzbetreiber unverzüglich einen Zeitplan schicken. Bei Anlagen bis 30 kW gilt seit dem 1. Januar 2025 eine Frist von 1 Monat. Bei größeren Anlagen hat er 8 Wochen Zeit, sobald alle Unterlagen vorliegen. Dann schickt er das Ergebnis seiner Prüfung, einen Zeitplan und einen Kostenvoranschlag.

Fristen des Netzbetreibers nach der Anmeldung einer Solaranlage. Quelle: Erneuerbare-Energien-Gesetz.
AnlageFrist des NetzbetreibersWenn er nicht antwortet
bis 30 kW1 MonatSie dürfen nach den technischen Regeln anschließen lassen
über 30 kW8 Wochen nach vollständigen UnterlagenFragen Sie schriftlich nach und holen Sie sich Hilfe
Balkonkraftwerkkeine Anmeldung beim NetzbetreiberSie dürfen es selbst einstecken

Für Anlagen bis 30 kW muss jeder Netzbetreiber seit 2025 ein Internetportal anbieten, über das die Anmeldung läuft. Antwortet er nicht innerhalb eines Monats, darf ein eingetragener Elektrobetrieb die Anlage nach den technischen Regeln anschließen, auch ohne dass der Netzbetreiber dabei ist.

Was der Netzbetreiber vor dem Anschluss prüft

Der Netzbetreiber prüft, ob sein Netz an Ihrer Stelle den zusätzlichen Strom aufnehmen kann. Dafür braucht er Angaben zur Anlage, etwa die Leistung der Module, den Wechselrichter und einen Speicher. Ihr Solarteur reicht diese Angaben mit der Anmeldung ein.

Weist der Netzbetreiber einer größeren Anlage einen anderen Anschlusspunkt zu als den, der am nächsten liegt, muss er die Mehrkosten tragen. Ab 25 kW verlangt er außerdem, dass er die Leistung der Anlage aus der Ferne drosseln kann.

Wer welche Kosten beim Netzanschluss trägt

Die Kosten für den Anschluss der Anlage bis zum Anschlusspunkt zahlen Sie, dazu die Zähler, die Bezug und Einspeisung messen. Die Kosten, um das Netz zu verstärken oder auszubauen, zahlt der Netzbetreiber. Arbeiten an Ihrer eigenen Hauselektrik, etwa ein neuer Zählerschrank, gehören zu Ihren Kosten.

Ein neuer Zählerschrank ist ein Posten, der in Angeboten gern fehlt. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben. Was in ein vollständiges Angebot gehört, erklärt der Ratgeber dazu, was eine Photovoltaikanlage pro kWp kostet.

Was Sie tun, wenn der Netzbetreiber nicht antwortet

  1. Fragen Sie schriftlich beim Netzbetreiber nach und setzen Sie eine kurze Frist.
  2. Ist Ihre Anlage höchstens 30 kW groß und ist ein Monat vergangen, lassen Sie sie von einem eingetragenen Elektrobetrieb nach den technischen Regeln anschließen.
  3. Informieren Sie den Netzbetreiber schriftlich über den Anschluss.
  4. Tragen Sie die Anlage innerhalb eines Monats ins Marktstammdatenregister ein.
  5. Wenden Sie sich bei Streit an die Clearingstelle EEG und KWKG.

Die Clearingstelle EEG und KWKG ist eine neutrale Stelle im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums. Eine Anfrage dort kostet nichts. Für ein Verfahren, in dem sie einen Streit klärt, müssen beide Seiten zustimmen, und es kostet Geld. Bei viel Geld oder großem Zeitdruck lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Den ganzen Weg von der Anmeldung bis zum Eintrag ins Register zeigt der Ratgeber Photovoltaik anmelden.

Häufige Fragen

Muss der Netzbetreiber meine Solaranlage anschließen?

Ja, der Netzbetreiber muss Ihre Solaranlage unverzüglich anschließen. Das gilt auch, wenn er dafür sein Netz verstärken oder ausbauen muss. Den Ausbau muss er nur dann nicht vornehmen, wenn er wirtschaftlich unzumutbar wäre.

Wie lange darf der Netzbetreiber für den Netzanschluss meiner Solaranlage brauchen?

Bei einer Solaranlage bis 30 kW muss der Netzbetreiber innerhalb eines Monats antworten. Bei größeren Anlagen hat er acht Wochen, sobald alle Unterlagen vorliegen. Antwortet er bei einer kleinen Anlage nicht, darf ein eingetragener Elektrobetrieb anschließen.

Wer bezahlt den Ausbau des Netzes für meine Solaranlage?

Den Ausbau des Netzes für Ihre Solaranlage bezahlt der Netzbetreiber. Sie zahlen den Anschluss bis zum Anschlusspunkt und die Zähler. Arbeiten an Ihrer Hauselektrik, etwa einen neuen Zählerschrank, zahlen ebenfalls Sie.

Wo melde ich den Netzanschluss für eine Solaranlage an?

Den Netzanschluss für eine Solaranlage melden Sie über das Internetportal Ihres Netzbetreibers an. Das übernimmt meist Ihr Solarteur. Welcher Netzbetreiber zuständig ist, steht auf Ihrer Stromrechnung.

An wen wende ich mich bei Streit mit dem Netzbetreiber über den Netzanschluss?

Bei Streit über den Netzanschluss hilft die Clearingstelle EEG und KWKG, eine neutrale Stelle im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums. Eine Anfrage ist kostenlos. Für ein förmliches Verfahren müssen beide Seiten zustimmen, und es kostet Geld.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 8 EEG, Anschluss, mit Zeitplan, Prüfung in acht Wochen, Monatsfrist und Internetportal für Anlagen bis 30 Kilowatt, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 12 EEG, Erweiterung der Netzkapazität, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 16 EEG, Kosten des Netzanschlusses, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 17 EEG, Kosten der Kapazitätserweiterung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 9 EEG, Fernsteuerung ab 25 Kilowatt, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Clearingstelle EEG und KWKG, Verfahren und Anfrage, Clearingstelle EEG|KWKG, betrieben von der RELAW GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Betriebe stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Betrieb oder einen Eintrag, der gar kein Elektro- oder Solarbetrieb ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.