Wann die Vergütung nach 20 Jahren endet
Die feste Einspeisevergütung läuft 20 Jahre lang, dazu kommt der Rest des Jahres, in dem die Anlage zum ersten Mal Strom geliefert hat. Sie endet immer am 31. Dezember. Ging Ihre Anlage 2006 in Betrieb, endet die Vergütung am 31. Dezember 2026. Bei einer Anlage aus 2007 ist es Ende 2027.
Eine Anlage, die keine feste Vergütung mehr bekommt, heißt ausgeförderte Anlage oder kurz Ü20-Anlage. Sie darf weiterlaufen. Der Netzbetreiber muss ihren Strom weiter abnehmen und bezahlen, ohne dass Sie einen Antrag stellen.
Was der Netzbetreiber nach 20 Jahren zahlt
Nach dem Ende der Förderung bekommen Sie den Wert, den Solarstrom im Jahresschnitt an der Strombörse hatte. Davon zieht der Netzbetreiber eine Pauschale für die Vermarktung ab. Die Pauschale legen die großen Stromnetzbetreiber jedes Jahr fest. Haben Sie einen Smart Meter, also einen digitalen Zähler, der seine Werte selbst sendet, zählt nur die Hälfte der Pauschale.
Für 2023 bekamen Ü20-Anlagen 7,20 Cent je Kilowattstunde, für 2024 nur 2,82 Cent und für 2025 dann 3,79 Cent. Der Börsenwert für 2025 lag bei 4,51 Cent, die Pauschale bei 0,72 Cent. Für 2026 beträgt die Pauschale 0,23 Cent, den Börsenwert gibt es erst im Januar 2027.
| Jahr | Börsenwert von Solarstrom | Pauschale | Auszahlung |
|---|---|---|---|
| 2023 | 7,20 Cent | 0,00 Cent | 7,20 Cent |
| 2024 | 4,62 Cent | 1,81 Cent | 2,82 Cent |
| 2025 | 4,51 Cent | 0,72 Cent | 3,79 Cent |
| 2026 | erscheint im Januar 2027 | 0,23 Cent | noch offen |
Mehr als 10 Cent zahlt der Netzbetreiber nie, auch wenn der Börsenwert höher liegt. Diese Regel gilt bis zum 31. Dezember 2032. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom September 2026 behält dieses Datum bei.
Weiter einspeisen oder den Strom selbst nutzen
Lassen Sie alles, wie es ist, fließt der ganze Strom weiter ins Netz. Bei rund 4 Cent je Kilowattstunde deckt das oft nicht einmal die laufenden Kosten. Strom aus dem Netz kostet einen Haushalt dagegen 2026 im Schnitt 37 Cent je Kilowattstunde. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, spart also ein Vielfaches.
Die Verbraucherzentrale hat das für eine kleine Anlage mit 2 kWp durchgerechnet. kWp steht für Kilowatt-Peak, die Spitzenleistung der Module. Bei voller Einspeisung stehen 68 Euro Einnahmen 130 Euro Ausgaben gegenüber, ein Minus von 62 Euro im Jahr. Mit Eigenverbrauch spart der Haushalt 224 Euro Stromkosten und bekommt 41 Euro für den Rest, bei 150 Euro Ausgaben bleibt ein Plus von 115 Euro.
| Posten | Alles einspeisen | Selbst verbrauchen |
|---|---|---|
| Ersparnis beim Strombezug | 0 Euro | 224 Euro |
| Geld vom Netzbetreiber | 68 Euro | 41 Euro |
| Ausgaben für Prüfung, Umbau und Betrieb | 130 Euro | 150 Euro |
| Ergebnis im Jahr | minus 62 Euro | plus 115 Euro |
Die Verbraucherzentrale rechnet mit 40 Prozent Eigenverbrauch, 33 Cent Strompreis und 10 weiteren Betriebsjahren. Je mehr Strom Sie tagsüber selbst brauchen, desto besser rechnet sich der Umbau.
Was der Umbau auf Eigenverbrauch kostet
Alte Anlagen speisen meist den ganzen Strom ins Netz. Für den Eigenverbrauch klemmt ein Elektriker die Anlage im Zählerschrank so um, dass der Strom zuerst in die Steckdosen des Hauses fließt. Im einfachsten Fall kostet das ab 200 Euro.
Muss dabei die Elektrik modernisiert werden, wird es teurer. Mit einem Batteriespeicher und einem neuen Zählerschrank können die Arbeiten bis 2.000 Euro kosten, den Speicher selbst nicht mitgerechnet. Ob sich ein Speicher an der alten Anlage lohnt, erklärt der Ratgeber zum Speicher nachrüsten.
Die alte Solaranlage gründlich prüfen lassen
Für die Sicherheit Ihrer Anlage sind Sie selbst verantwortlich. Nach 20 Jahren sollte ein Elektriker prüfen, ob Module, Kabel und Wechselrichter noch sicher und leistungsfähig sind. Eine gründliche Prüfung kostet nach Angaben der Verbraucherzentrale etwa 250 bis 300 Euro.
Gute Module altern langsam. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme hat an 44 Dachanlagen gemessen, dass sie im Schnitt nur etwa 0,15 Prozent Leistung im Jahr verlieren. Schäden durch Hagel, Feuchtigkeit oder Montagefehler kann es trotzdem geben, deshalb ersetzt die Messung keine Prüfung vor Ort.
Prüfen Sie auch Ihre Versicherung. Melden Sie die Anlage bei der Gebäudeversicherung und der Haftpflicht an. Eine teure Spezialversicherung für die Anlage lohnt sich nach dem Ende der Förderung meist nicht mehr und lässt sich in der Regel jährlich kündigen.
Was Sie nach 20 Jahren melden müssen
Jede Solaranlage muss im Marktstammdatenregister eingetragen sein, dem amtlichen Verzeichnis aller Anlagen der Bundesnetzagentur. Das gilt auch für alte Anlagen ohne Vergütung. Die Frist für den Nachtrag älterer Anlagen lief am 31. Januar 2021 ab. Fehlt Ihr Eintrag, holen Sie ihn sofort nach.
Stellen Sie von voller Einspeisung auf Eigenverbrauch um, tragen Sie auch das dort ein. Dasselbe gilt für technische Änderungen, einen neuen Besitzer und die Stilllegung. Wie die Anmeldung Schritt für Schritt abläuft, zeigt der Ratgeber Photovoltaik anmelden.
Steuern fallen auf den Strom meist nicht an. Einnahmen aus einer Anlage bis 30 kWp auf einem Einfamilienhaus sind von der Einkommensteuer befreit, das gilt auch für alte Anlagen. Fragen Sie Ihre Steuerberaterin, wenn Ihre Anlage größer ist oder auf einem Haus mit mehreren Wohnungen steht.
Häufige Fragen
Muss ich meine PV-Anlage nach 20 Jahren abschalten?
Nein, Ihre PV-Anlage darf nach 20 Jahren weiterlaufen. Der Netzbetreiber muss den Strom weiter abnehmen und bezahlen, ohne dass Sie einen Antrag stellen. Diese Regel gilt bis Ende 2032.
Wie viel Geld bekomme ich nach 20 Jahren für meinen Solarstrom?
Nach 20 Jahren bekommen Sie für Solarstrom den Börsenwert minus eine Pauschale. Für 2025 waren das 3,79 Cent je Kilowattstunde. Mit einem Smart Meter zählt nur die halbe Pauschale.
Lohnt es sich, eine alte Solaranlage auf Eigenverbrauch umzustellen?
Ja, meist lohnt sich der Eigenverbrauch bei einer alten Solaranlage mehr als die volle Einspeisung. Im Beispiel der Verbraucherzentrale wird aus einem Minus von 62 Euro ein Plus von 115 Euro im Jahr. Der Umbau kostet im einfachsten Fall ab 200 Euro.
Wann endet die Einspeisevergütung für eine Anlage aus dem Jahr 2006?
Für eine Anlage aus dem Jahr 2006 endet die Einspeisevergütung am 31. Dezember 2026. Die Vergütung läuft immer 20 volle Jahre plus den Rest des Startjahres. Danach zahlt der Netzbetreiber nur noch den Börsenwert minus Pauschale.
Muss ich die Umstellung auf Eigenverbrauch melden?
Ja, die Umstellung auf Eigenverbrauch tragen Sie im Marktstammdatenregister ein. Das gilt auch für technische Änderungen und die Stilllegung. Den Umbau selbst macht ein Elektriker im Zählerschrank.
